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Kur während ATZ

von L. F.16.11.2008 | 18:17
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6 Antworten

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Hallo, ich habe noch 6 Monate zu arbeiten, dann beginnt die Freizeitphase meiner ATZ. Meine Ärztin rät mir schnellstmöglich zu einer Kur, diese soll über die Krankenkasse beantragt werden. Meine Frage: Ist es problemlos möglich, während der Arbeitsphase der ATZ in Kur zu gehen? Dass ich die entsprechende Zeit evtl. nacharbeiten muss, weiß ich. Was gibt es noch zu bedenken? Ganz herzlichen Dank für alle sachlichen Antworten. Freundliche Grüße L. F.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei der DRV haben Sie während der Arbeitsphase Anspruch auf eine med. Reha-Massnahme, und während der Freistellungsphase nicht. Bei der KK haben Sie immer Anspruch auf eine "Kur".

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wird aber nicht von allen Trägern angenommen. Es wird eben eine Einzelfallentscheidung zu fällen sein.

4 Antworten

Chrisam 16.11.2008 | 20:28
Die ATZ ist kein Ausschlussgrund für eine med. Rehabilitationsmaßnahme über die Rentenversicherung. Sollte die Maßnahme zur Vorsorge sein, ist die Krankenkasse zuständig, zur Rehabilitation die Rentenversicherung (wenn Erwerbsfähigkeit gemindert/gefährdet ist usw.).
KSCam 16.11.2008 | 21:29
ob die Reha problemlos möglich ist, hängt von Ihrer Gesundheit und der Begründung ab. Woher soll das einer im Forum wissen? Beatragen Sie die Reha, wenn die Ärztin dazu rät - die wird schon wissen, warum sie Ihnen dazu rät. Und wenn es nicht klappt - ja dann müssen Sie halt die 6 Monate überbrücken, bald haben Sie in der Freistellungsphase und später als Rentner ja alle Zeit der Welt, alles Notwendige für Ihre Gesundheit zu tun.
Chrisam 17.11.2008 | 12:55
Zur Freistellungsphase ATZ gibt es aber ein aktuelles BSG Urteil, die die Zuständigkeit der Rentenversichung bestätigt hat.
Rotraud Gauglitzam 10.02.2011 | 10:04
Meine Frage ist folgende: Muss ich die Zeit einer Kur nacharbeiten? Bei Krankheit und Reha ist ja so. Mfg Rotraud Gauglitz
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