Letztes Jahr, 2012, hatte ich eine große, aufwendige Herzoperation.
Dies hat mich psychisch so sehr mitgenommen das ich noch heute darunter leide.
Schmerzen und psychologische Behandlung waren die Folge.
Ich beantragte bei der LVA eine Kur für Psychosomatik, die in erster Linie abgelehnt wurde, aber durch zwei Fachpsychologen ( ausgewählt von der LVA ) .positiv für mich war.
Da ich von einer Stentsetzung bei mir wusste, gab ich eine Psychosomatische Klinik an, die auch kardiologische Anwendungen macht. Also passend zu meiner Krankheit und auch Umgebungsmäßig erholsam.
Meine Kur sollte 4 Wochen in eine Klinik gehen, die ich kannte und absolut nicht mochte. Dort sah ich keine Heilung für mich.
Widerspruch.
Hier bemühte sich die LVA und bewilligte mir dann für 3 Wochen eine Klinik an der See. Diese Klinik enthielt zwar Psychosomatik und Kardiologie, war aber am ganz anderen Ende als dort wo ich eigentlich hin wollte.
Also, was ist nun mit meinem Recht als Renten-Versicherung-Zahler ?
Ich werde nun diese Klinik akzeptieren und das Beste daraus machen, denn ich glaube,
das wir Zahler auch noch Dankbar darüber sein müssen, überhaupt etwas zu bekommen, bevor wir sterben.