Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Kurortverlegung

von shanice05.05.2008 | 15:28
1432 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich möchte den Ort für meine Rehabilitation vom Bodensee an die Ostsee verlegen, wie gehe ich vor?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Shanice,

selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit gegen die Entscheidung - innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bewilligungsbescheides - Widerspruch zu erheben.

Unabhängig davon genügt in der Regel ein schriftlicher Hinweis an Ihren Rentenversicherungsträger unter Beifügung einer aussagekräftigen Begründung bezüglich Ihres Begehrens.

Hierbei geben wir Ihnen aber folgendes zu bedenken.

Die Auswahl der Rehabilitationseinrichtung am Bodensee ist aufgrund der Empfehlung des Ärztlichen Dienstes des Rentenversicherungsträgers nach Durchsicht der medizinischen Unterlagen - unter Beachtung aller medizinischer Einschränkungen - erfolgt.

Durch das interne Qualitätssicherungsprogramm der Rentenversicherung sowie den Einsatz von Qualitätsmanagementsystemen ist gewährleistet, dass die Durchführung der Rehabilitation in der ausgewählten Rehabilitationseinrichtung auf höchstem Qualitätsniveau erfolgt.

Bei der Auswahl der Rehabilitationseinrichtung sind berechtigte Wünsche ihrerseits zu entsprechen sowie auf persönliche und familiäre Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen.

Der Rentenversicherungsträger ist jedoch verpflichtet, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Auswahl der Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Leistung sowie der Rehabilitationseinrichtung nach pflichtgemäßem Ermessen zu beachten.

Bei der Einlegung eines Widerspruchs sollten Sie die oben beschriebenen Erläuterungen bedenken.

2 Antworten

rehaam 05.05.2008 | 15:41
Reha absagen und Urlaub buchen :-) Im Ernst: Grundsätzlich besteht ein Wunsch- und Wahlrecht, allerdings hat der Kostenträger unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit zu entscheiden. Wenn Sie allerdings wirklich mehr Sinn in einer Rehamaßnahme am Meer sehen sollten Sie einfach einen Brief mit ihrem Wunsch und einer Begründung (am besten medizinisch und noch besser ärztlich bestätigt) an den Kostenträger schicken.
no nameam 06.05.2008 | 06:45
Der RV-Träger wird Ihnen die Reha an einem anderen Ort bewilligen, wenn die Leistung dort in gleicher Qualität und nicht zu einem höheren Preis als in einer vergleichbaren Klinik erbracht werden kann.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026