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Experten-Antwort

Kursleiter - Rentenversicherungspflicht

von Ulrich Thorenz22.01.2018 | 13:28
539 Ansichten
5 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgende, für mich nicht zu lösende, Frage: Eine Dame gibt Zumbakurse in 5 Kindergruppen im Sportverein und leitet eine Hip-Hop-AG in einer Ganztagesschule. Bezahlt wird sie durch die Teilnehmer. Ist die Dame rentenversicherungspflichtig?

3 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 22.01.2018 | 14:35

Hallo Ulrich Thorenz,

die Dame könnte unter den Personenkreis der selbständig tätigen Lehrer fallen. Diese sind nach § 2 Satz 1 Nummer 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) in der Rentenversicherung versicherungspflichtig, wenn sie regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und ihr Arbeitseinkommen regelmäßig im Monat 450 Euro nicht übersteigt.

Die Dame sollte sich auf alle Fälle bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger melden, damit dieser prüfen kann, ob Versicherungspflicht besteht.

Sollte die Versicherungspflicht erst zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden, könnten gegebenenfalls Beiträge für bis zu 4 Jahre rückwirkend gefordert werden.

Experten-Antwortam 22.01.2018 | 15:09

Hallo Klugpuper,

da haben Sie natürlich Recht.

Versicherungspflicht besteht, wenn das monatliche Arbeitseinkommen mehr als 450 Euro beträgt.

Danke für die Berichtigung :-) !

Experten-Antwortam 22.01.2018 | 15:09

Hallo Klugpuper,

da haben Sie natürlich Recht.

Versicherungspflicht besteht, wenn das monatliche Arbeitseinkommen mehr als 450 Euro beträgt.

Danke für die Berichtigung :-) !

2 Antworten

Klugpuperam 22.01.2018 | 14:20
Wahrscheinlich ja. Selbständige Kursleiter, kennen wir. Kann man prüfen lassen.
Klugpuperam 22.01.2018 | 14:48
...und ihr Arbeitseinkommen regelmäßig im Monat 450 Euro nicht übersteigt. Das "nicht" ist zuviel.
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