Hallo an alle, die sich meiner Probleme annehmen
Ich lese hier schon sehr lange mit, finde wie auch andere keinen ähnlichen Fall
Jahrgang 9/52 w, vollzeit berufstätig seit 1969 = insges. 43 J , 2 Kinder
( orth.Reha, Diagn A in 08 ohne AU allererste Reha f. mich ! )
• Während Insolvenz Ag erkrankt Erkrg. B 1/09 - 2. Reha hier v 9-11/09
• dann ALG 1reg. (f 24 Mon ) 9/10 noch bis 9/12
• 3/10 Diagnose C unheilbar, aber noch arbeitsfähig nicht AU
• SB Ausweis erhalten 100 % G,aG
• Krankheit A + C haben sich in den letzten Mon. sehr verschlechtert.
Welche Vorgehensweise ist sinnvoll u. besser? Bitte gebt mir hier einen Rat ich überlege hin und her:
• Jetzt AU ( Anraten Ärzte ) dokumentieren vor Auslauf ALG1 und krankschreiben lassen gem. vorl.Gesundheitsstand
• Parallel bereits Rente SB z. 4/13 beantragen – aber von 9/12 an kein Einkommen ? oder wird dann weiter KG bezahlt ?
• Neue Reha beantragen auf A + C und warten was geschieht ?
• EM Rente beantragen ?
• Bez. EM Rente :
Habe gelesen, dass rückwirkend oft Rente bezugnehmend auf einen Rehaantrag gewährt wurde,
Gesetz der Fall Rentenantrag EM würde auf Rehaantrag 3/08 Diagn.A oder Diagnose C 3/10 schon geändert werden, was geschieht mit den Beiträgen ( Gehalt, KG, ALG 1 ) die in den vergangenen 4 Jahren seither eingezahlt wurden ?
Würde dies bei Umstellung mit 63,5 J auf Rente Schwerbehinderung eine Erhöhung der Rente dann bedeuten ?
Ich weiß nicht was tun ? Rente SB mit 63,5 J ohne Abschläge hätte ich natürlich nach sovielen Jahren am liebsten, aber weiss nicht zu überbrücken bis dahin. Habt Ihr Lösung für mich?
Vielen, vielen Dank im Voraus
Apa