Sorry, aber die gegebene Expertenauskunft halte ich für äußerst bedenklich / ziemlich daneben.
Ein Altersvollrentner erhält kein KuG, ein Teilrentner aber sehr wohl.
M.E. drängt sich derzeit vor allem in den Fällen, in denen der erlaubte Coronazuverdienst von 44.590 ausgeschöfpt wird, sehr wohl die Frage auf ob KuG läuft oder bevorstehen könnte.
Und im Zweifel wähle ich als Berater und Kunde in diesen Fällen immer die 99% Teilrente, weil der Kunde dann neben seiner 99% Rente den vollen Lohn/KuG bekommen kann.
Nimmt er die volle Rente bekommt er möglicherweise das KuG nicht, bzw. muss es irgendwann zurückzahlen, wenn der Sachverhalt auffliegt und festgestellt wird dass KuG neben der Vollrente zu Unrecht bezogen wurde. Kann ein böses erwachen geben und der Berater steht (zumindest moralisch) blöd da mit seiner Aussage.
PS: wurde bei uns im Haus gestern in einer internen Beraterschulung so "gelehrt" und ergibt sich aus aus den "Anweisungen".......