Hallo zusammen! Ich habe nur eine kurze Frage. Zahlt die Rentenversicherung genauso wenn der Patient im rehabilitative Bereich des Krankenhaus ist? Oder ist es da anders, als in einer normalen Rehaklinik?
26.06.2008, 22:11
von
Maria
27.06.2008, 08:04
von
Nix
Kurze Frage = Kurze Antwort
Wurde die Massnahme als medizinische Leistung zur Rehabilitation vom RV-Träger bewilligt, dann besteht dort genauso ein Anspruch auf Übergangsgeld wie bei einer Rehabilitationsklinik.
Nix
27.06.2008, 10:29
Experten-Antwort
Hallo Maria,
die von Ihnen gestellte Frage stellt sich so für den Rentenversicherungsträger nicht. Entscheidet ist vielmehr, dass die Einrichtung den Qualitätsanforderungen an die Ausführung der Leistung im Sinne der Rentenversicherung entspricht.
Hierzu kann im Rahmen dieses Forums keine Aussage getroffen werden.