Hallo,
vielen Dank für Ihre prompte Bearbeitung meiner Frage.Ich würde auch gerne wissen, auf welche Weise ich am besten den schon von meinem Lohn abgzogenen Rentenversicherungsbeitrag zurückbekommen kann. An wen soll ich mich wenden und an wem liegt der Fehler?Wer bestimmt, ob ich rentenversicherungspflichtig bin oder nicht?vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe. LG
18.09.2007, 11:04
von
viadrin
18.09.2007, 15:17
Experten-Antwort
Die Antwort von DSF ist korrekt. Maßgebende Vorschrift ist jedoch nicht allein § 5 Abs. 2 Nr. 1 SGB VI, sondern i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV (kurzfristige Beschäftigung). Zwecks Rückzahlung der zu Unrecht gezahlten Sozialversicherungsbeiträge muss sich der Betroffene an seine zuständige Krankenkasse (Einzugsstelle) wenden.