Lieber Rainer W,
leider können wir die Fragen nicht pauschal per Ferndiagnose beantworten.
Grundsätzlich ist Ihre kurzfristige Beschäftigung von 15 Tagen nicht versicherungspflichtig.
Setzen Sie sich bitte mit der Bescheid erteilenden Stelle bei der DRV Bund in Kontakt. Dort kann Ihnen individuell weitergeholfen werden.