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Kurzfristige Beschäftigung, 2 Arbeitgeber

von zoozanne28.03.2009 | 12:38
856 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Experten, Ich bin Studentin und jobbe nebenbei sowohl auf selbständiger Basis mit Gewerbeschein als auch in kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen. Nun meine Frage: Ich habe bis dato bei Arbeigeber 1 insgesamt 22 Tage über drei Monate verteilt gearbeitet. Nun habe ich ein Angebot von Arbeitgeber 2, dass sich auf den 27.7.-26.8.09 begrenzt. Da es mal heisst, 60 bzw. 50 Tage als Obergrenze für kurzfristige Beschäftigung, was ist richtig? Laut meiner Rechnung komme ich dann auf 32+22 Tage? Ist dann die zweite Beschäftigung bei Arbeitgeber 2 rentenversicherungspflichtig oder wäre es erst danach eine eventuelle erneute Tätigkeit bei Arbeitgeber 1? Vielen Dank für Ihre Hilfe..

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Zoozanne,

in Ihrem Fall haben Sie zum einen eine Beschäftigung, die auf 50 Arbeitstage im Jahr begrenzt ist und zum anderen auch eine Beschäftigung, die im Voraus auf maximal zwei Monate begrenzt ist. Bei dieser Mischform von beiden Beschäftigung muß die Zusammenrechnung, ob es sich noch insgesamt um eine kurzfristige Beschäftigung handelt im Einzelfall geprüft werden. Insoweit kann Ihre Frage hier im Forum nicht beantwortet werden

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Liebe zoozanne,

Ihre Angabe war genau richtig!

Zwar treten an die Stelle von zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen bei Beschäftigungen, 60 Kalendertage, wenn sie mindestens fünf Tage in der Woche ausgeübt werden und keine vollen Kalendermonate dauern. Für den Fall, dass ein Beschäftigter im Laufe eines Kalenderjahres kurzfristige Beschäftigungen sowohl an fünf Tagen als auch an weniger als fünf Tagen in der Woche ausübt, ist einheitlich von 50 Arbeitstagen auszugehen.

1 Antworten

zoozanneam 01.04.2009 | 18:52
Vielen Dank fuer Ihre Antwort. Das Komplizierte ist, dass ich im Voraus bei dem zweiten Job angeben muss, ob ich versicherungsbefreit bin oder nicht. Da es insgesamt ueber 50 Tage im Kalenderjahr sind, habe ich erst einmal angegeben, dass ich ueber die Zahl komme und somit rentenversicherungspflichtig. War das nun falsch?
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