Liebes Forum, liebe Experten,
der Sohn meines Nachbarn, 15 Jahre alt, würde gern in den nächsten Ferien für mich haushaltsnahe Tätigkeiten, Gartenpflege, Rasenmähen etc. erbringen.
Wir würden das gern ganz normal über das Haushaltsscheckverfahren bei der Minijobzentrale anmelden. Die Tätigkeit ware von Beginn an auf maximal 4 Wochen beschränkt, Lohn unter 450 EUR.
Er würde auch gern auf die Versicherungsfreiheit in der GRV verzichten und heuer schon einen ersten Riester-Vertrag abschließen, was er sonst erst in ein paar Jahren machen würde.
Jetzt haben Sie in Ihrem Magazin-Artikel aber geschrieben, dass "kurzfristige" Beschäftigungen immer SV-frei sind, und noch dazu ware es steuerlich viel komplizierter als bei der üblichen "geringfügigen Beschäftigung" mit 2 % Pauschsteuer im Haushaltsscheckverfahren.
Was passiert den nun, wenn ich einen Haushaltsscheck an die Minijobzentrale einreiche, sagen wir mal, da steht drin Beschäftigung 01.-31.08.2015, Gehalt 400 EUR.
Ist das dann eine "geringfügige" Beschäftigung, wo ich als AG 5 % RV Beiträge, 5 % KV-Beiträge und 2 % Steuer bezahle? Oder ist das dann eine "kurzfristige" Beschäftigung, ganz ohne SV-Beiträge, dafür aber Besteuerung nach üblicher Lohnsteuer, d.h. das kann ich gar nicht selber, da bräuchte ich einen Steuerberater. Mir wäre das erstgenannte Modell viel viel lieber, und es würde ja auch die unmittelbare Förderung des Riestervertrags erlauben. Kann ich hier überhaupt wählen, und wenn ja, wie mache ich diese Wahl auf dem Haushaltsscheck deutlich?
Könnt ihr mir hier weiterhelfen, liebe Experten?
Danke und Grüße!