Wie ist ein Rentner mit 300,- Rente aufgrund der im GKV-Wettb.sich.G neu eingeführten Nr.13 des § 5 SGB V zukünftig versichert, wenn er bisher nicht in der ges.KV versichert war? Wer zahlt die Beiträge und in welcher Höhe? (Ein Rentner mit solch einer geringen Rente wird schwer in der Lage sein seine Beiträge zu zahlen.)
Die Frage kann mit diesen unzureichenden Angaben nicht beantwortet werden.
Ob ein Rentner nach § 5 Nr 13 SGB V versicherungspflichtig ist, hängt u.a. vom Verlauf seines Berufslebens ab, z.B. tritt keine Versicherungspflicht ein, wenn der Rentner früher hauptberuflich selbständig war. War dieser Rentner bisher niemals gesetzlich krankenversichert, ist eine GKV-Versicherungspflicht eher unwahrscheinlich, ab 1.1.2009 ist tritt diese dann im Bereich der privaten KV ein.
Wenn Beiträge nicht aufgebracht werden können, ist ein Anspruch auf bedürftigkeitsorientierte Grundsicherung (Beitragsübernahme durch die Sozialhilfe) zu prüfen.
Ausführliches Informationsmaterial gibt es hier beim VdAK:
http://www.vdak.de/arbeitgeber/Informationen/versicherungspflichtohne/index.htm
Hallo Bernhard,
natürlich meinte ich, dass der Rentner bereits früher mal in der ges.KV pflichtig war, so dass er auch wirklich unter die "neue Nr.13" fällt.
Hallo Bernhard!
Sorry, aber ich habe noch´ne Frage.
In Ihrer Antwort vom 17.04. schrieben Sie u.a.:
"Wenn Beiträge nicht aufgebracht werden können, ist ein Anspruch auf bedürftigkeitsorientierte Grundsicherung (Beitragsübernahme durch die Sozialhilfe) zu prüfen."
Ich hab dies jetzt in diesem riesigen Werk auch mal gefunden. Im neuen § 32 Abs. 1 SGB XII steht u.a.: Bei Pflichtversicherten im Sinne des § 5 Abs.1 Nr.13...sind die Beiträge auf Anforderung der zuständigen Krankenkasse unmittelbar und in voller Höhe an diese zu zahlen.
Dieser § tritt aber erst am 01.01.2009 in Kraft. Was macht ein Rentner in der Zeit vom April 2007 bis Dez. 08 ???