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Experten-Antwort

KV im widerspruchsverfahren

von Aok15.12.2020 | 01:49
156 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ein bekannter hat Widerspruch gegen die Ablehnung der EM Rente eingelegt. Jetzt hat die AOK ihm gesagt, er müsst sich selbst versichern. Seine Frau arbeitet, aber wg des Widerspruchs kenne er sich nicht familienversichern lassen. Kommt mir seltsam vor. Kann das stimmen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Aok,

Ihr Bekannter ist während des Widerspruchsverfahrens weiterhin als Antragssteller in der KVdR versichert, die Beitragshöhe berechnet die Krankenkasse aus seinen Einkünften. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Krankenkasse.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

KKam 15.12.2020 | 05:49
Das ist doch ein Problem mit der Krankenkasse und auch mit dieser zu klären. Sie sollten sich daher an ein Forum der Krankenkasse wenden. https://www.krankenkassenforum.de/
Icham 15.12.2020 | 11:18
Hallo. Wenn Du Dich selbst etwas informieren willst. Kannst ja mal schauen im Merkblatt R 0815 der DRV. Da steht was unter 11 und 12 über die Zeit der Mitgliedschaft als Rentenantragsteller und über die Beiträge solange man als Rentenantragsteller versichert ist.
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