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Experten-Antwort

KV oder RV

von Einsteigerin24.10.2013 | 09:19
1457 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ! Mein Arzut hat mir empfohlen eine Reha bei der Rentenversicherung zu stellen. Habe dort angerufen, die sagten da ich noch keine 15 Jahre sondern bisher nur 10 Jahre gearbeitet habe, dass die Krankenversicherung zuständig wäre. Die KV wiederum sagt die Rentenversicherung wäre zuständig weil ich mehr wie 5 Jahre gearbeitet hätte und auch einen Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente hätte. Von wem kann ich denn nun den Antrag auf Reha bekommen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Einsteigerin,

leider ist die telefonische Auskunft, die Sie offenbar bei der Rentenversicherung erhalten haben so nicht ganz zutreffend. Zwar ist die Wartezeit von 15 Jahren eine grundsätzliche versicherungsrechtliche Voraussetzung für den Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe im allgemeinen - allerdings kann dieser Anspruch auch durch andere versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt werden (§11 SGB VI).

So sind z. B. die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation auch bei Versicherten erfüllt, die

- in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung sechs Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben (der Zeitraum von zwei Jahren verlängert sich ggf. um Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld II),

- innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung einer Ausbildung eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit aufgenommen und bis zum Antrag ausgeübt haben oder nach einer solchen Beschäftigung oder Tätigkeit bis zum Antrag arbeitsunfähig oder arbeitslos gewesen sind oder

- vermindert erwerbsfähig sind oder bei denen dies in absehbarer Zeit zu erwarten ist, wenn sie die allgemeine Wartezeit (5 Jahre Beitragszeiten) erfüllt haben.

Den Antrag erhalten Sie – wie auch schon von =//= dargestellt – bei Ihrer Krankenkasse, Ihrem rentenversicherungsträger oder im Internet unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/04_formulare_und_antraege/01_versicherte/reha_node.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

=//=am 24.10.2013 | 09:47
Für eine medizinische Reha-Maßnahme reicht die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren tatsächlich aus. Die 15 Jahre bräuchten Sie für berufliche Reha-Maßnahmen (LTA). Bei Nichterfüllung wäre aber auch nicht die KK, sondern die Agentur für Arbeit zuständig. Einen Antrag (auch für die RV) erhalten Sie bei der Krankenkasse oder der DRV. Sie können sich die Formulare auch unter www.deutsche-rentenversicherung.de ausdrucken.
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