Danke für die schnellen Rückmeldungen!
Meine Frage ist aber noch nicht geklärt. Ich verstehe, dass ich als Witwe(r) auch von der Rente des/r Verstorbenen im Rahmen meiner Einkünfte KV+PV-Beiträge zahlen muss, so wie von meiner eigenen Altersrente.
Ich verstehe nicht, dass von der Bruttorente des Verstorbenen bei der Berechnung der Höhe der für mich relevanten Brutto-Witwen/r-Rente auch schon KV- und PV-Beträge abgezogen wurden. Für was???
Natürlich werden diese nicht als Versicherungsbeiträge an die Versicherungsträger abgeführt, aber sie werden als "einbehaltene Beiträge" bei der Berechnung der Hinterbliebenenrente abgezogen.
Damit verringert sich die Hinterbliebenen-Rentenhöhe, eine versicherungstechnische Gegenleistung gibt es dafür allerdings nicht.
Schema:
A
Bruttoaltersrente des Verstorbenen (vor Ableben)
abz. KV- und PV-Beitrag (WARUM???)
= Nettoaltersrente des Verstorbenen (vor Ableben)
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B
x 60 % bzw. 55 %
= Brutto-Witwen/r-Rente (nach Sterbefall)
+ eigene Altersrente (ohne Anrechnungsbetrag)
= eigene Brutto-Einfünfte des/der Hinterbliebenen
abz. KV- und PV-Beiträge auf Brutto-Einkünfte (nachvollziehbar)
= Nettorente der/des Hinterbliebenen