Ihre Krankenkasse hat anhand Ihrer Angaben, die Sie bei der Rentenantragstellung bezüglich Ihrer bisherigen Krankenversicherung zu machen hatten, geprüft, ob Sie über den Rentenbezug pflichtversichert sind oder nicht. Das Ergebnis dieser Prüfung hat die Krankenversicherung der deutschen Rentenversicherung mitgeteilt. Nähere Einzelheiten können Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen.