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Experten-Antwort

KV und EM-Rente?

von egal14.09.2012 | 07:53
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7 Antworten

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Ich frag da jetzt mal: Vor meinem EM-Antrag war ich bei der KV familienversichert, mit EM-Antrag wurde ich Mitglied. Kann man als EM-Rentner nicht familienversichert sein? Und wo ist eigentlich der Unterschied zwischen Mitglied (Status: 1) und KVdR (wahrscheinlich Status: 5, schätze ich). Sind das nicht die gleichen Abzüge?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihre Krankenkasse hat anhand Ihrer Angaben, die Sie bei der Rentenantragstellung bezüglich Ihrer bisherigen Krankenversicherung zu machen hatten, geprüft, ob Sie über den Rentenbezug pflichtversichert sind oder nicht. Das Ergebnis dieser Prüfung hat die Krankenversicherung der deutschen Rentenversicherung mitgeteilt. Nähere Einzelheiten können Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen.

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6 Antworten

Bürokratam 14.09.2012 | 07:59
Unterschied ist, dass man als Fam-Versicherter keine Beiträge zahlen muss. Die Fam-Versicherung bei der KV ist kostenlos. Als KVdR-Pflichtiger zahlt man einen Eigenanteil von 8,3 % des Bruttorentenbetrags. 7,3 % zahlt der RV-Träger Informieren Sie sich bei der Krankenkasse, ob Sie auch weiterhin in der Familienversicherung versichert bleiben können. Haben Sie allerdings die KV-Vorversicherungszeit erüfllt, werden Sie pflichtig bleiben und weiterhin Beiträge zahlen müssen.
egalam 14.09.2012 | 08:13
Hallo Bürokrat, ich danke für die Erklärung. Das war ja auch mein Gedanke KV familienversichert (Status: 3) bleiben ;-). Aber mir Rentenantrag hat die KV halt aus mir an Voll-Mitglied gemacht. Bin ich jetzt übrigens immer noch, also kein KVdR. Wahrscheinlich wegen dem ergänzenden 400€ Job. Durch Aufstockung pflichtversichert bei DRV Bund.
egalam 14.09.2012 | 11:24
"Niedrig" ist ja relativ, mir genügt sie nicht. Außerdem will ich ja auch wat tun den ganzen Tag... außer Foren-Posten mein ich :-).
Renaam 14.09.2012 | 10:19
Ist Ihre EM-Rente so niedrig? Grundsätzlich besser hier fragen: http://www.krankenkassenforum.de/
egalam 14.09.2012 | 11:36
Vielen Dank, Experte/in. Dann weiß ich jetzt Bescheid, wie es zustande kam. Bogen R810/R811 hatte ich ja ordentlich zur Prüfung ausgefüllt und bei meiner DRV mit abgegeben. Kann ich mir die Nachfrage bei meiner KV sparen, dann hat das schon so alles seine Richtigkeit.
egalam 14.09.2012 | 12:15
Noch mal auf meinen offiziellen Bescheid von der DRV Bund geguckt. Lösung kann manchmal echt einfach sein. Wenn's interessiert: Es tritt Versicherungspflicht in allen Zweigen der SV mit Aufnahme der Beschäftigung ein, KV/PV-Pflicht, sofern sie nicht sonst irgendwie ausgeschlossen ist. Dann hat die mit EM-Rente eben jetzt Vorrang. Und noch mal wegen dem niedrig: Relativ ist es ja immer, aber welcher EM Rentner würde sich nicht gern die SV Beiträge sparen wollen? Wer hat heute schon was zu verschenken. SV-Recht ist wirklich sehr speziell. Dann kann hier zu und Thema auf [GELÖST] gesetzt werden.
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