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Experten-Antwort

KV- und PV-Beiträge im Sterbevierteljahr

von Travellady05.06.2019 | 20:28
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3 Antworten

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Konstellation: Mein Mann war pflichtversichert in der GKV. Er verstarb am 27.05.2019. Eine Rentenzahlung incl. GKV-Abzug ist am 30.05.2019 noch auf dem Konto eingegangen. 1. Das müsste ja die Juni-Rente sein, da die Zahlungen im Voraus erfolgen, oder? 2. Trifft dies zu, wäre diese Zahlung ja schon der erste Monat des Sterbevierteljahres und damit Witwenrente. Ich bin im Gegensatz zu meinem Mann in der PKV versichert. Welche Beiträge werden dann in Abzug gebracht und erfolgt eine Verrechnung, da die aktuellen Beiträge dann ja falsch waren? 3. Wenn ich bisher richtig verstanden habe, müssten dann noch die GKV-Beiträge für den 27.-31.05. wieder gutgeschrieben werden, da mein Mann ja logischerweise für diese Tage keine KV und keine PV mehr benötigte. Ich wäre dankbar für die Expertenantwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Travellady,

der Ablauf wurde Ihnen bereits zutreffend geschildert. Voraussetzung ist hierfür, dass Sie das Sterbevierteljahr bei der Post beantragt haben.

Ergänzend dazu noch zu Ihrer ersten Frage: Ob es sich bei der am 30.05.2019 eingegangenen Rente um die Mai- oder Juni-Rente handelt, hängt ganz davon ab, wann die Rente Ihres Mannes begonnen hat. Liegt der Rentenbeginn vor dem 01.04.2004, wurde die Rente vorschüssig gezahlt, d. h. es handelt sich tatsächlich um die Rente für Juni. Bei einem Rentenbeginn am dem 01.04.2004 erfolgt die Rentenzahlung nachschüssig, d. h. es wäre die Mai-Rente.

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2 Antworten

W°lfgangam 05.06.2019 | 22:30
Hallo Travellady, als PKV-Versicherte werden Ihnen von der Witwenrente keine GKV/PV-Beiträge abgezogen. Das so genannte Sterbevierteljahr (100 % der Rente des Verstorbenen für 3 Monate) wird Ihnen von der 'Post' nur mit dem bekannten Auszahlungsbetrag an Ihren Ehemann ausgezahlt. Hier natürlich nur nach den Abzügen der GKV/PV. Ist bereits die Rente für den Folgemonat angewiesen/ausgezahlt worden, kann es nur noch eine 2-Monatszahlung geben. Das geht ggf. mit 'wüsten' Hin- und Herverrechnungen, Rückabbuchungen und Neuanweisungen seitens der Post einher ;-) Und ja, die für den Restmonat zu viel abgezogenen GKV/PV-Beiträge werden gleich von der 'Post' im Rahmen des Sterbevierteljahres mit ausgezahlt. Im Rahmen des Witwenrentenbescheides erhalte Sie eine Neuberechnung der 'wirklich' zustehende Witwenrente/des Auszahlungsbetrags = Brutto-Rente + Beitragszuschuss für die PKV für jeden einzelnen Monat nach Sterbemonat. Die ausstehenden Beträge werden nachgezahlt. Gruß w.
Travelladyam 06.06.2019 | 22:08
Ganz herzlichen Dank für die umfangreichen und kompetenten Antworten!
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