Konstellation: Mein Mann war pflichtversichert in der GKV. Er verstarb am 27.05.2019. Eine Rentenzahlung incl. GKV-Abzug ist am 30.05.2019 noch auf dem Konto eingegangen.
1. Das müsste ja die Juni-Rente sein, da die Zahlungen im Voraus erfolgen, oder?
2. Trifft dies zu, wäre diese Zahlung ja schon der erste Monat des Sterbevierteljahres und damit Witwenrente. Ich bin im Gegensatz zu meinem Mann in der PKV versichert. Welche Beiträge werden dann in Abzug gebracht und erfolgt eine Verrechnung, da die aktuellen Beiträge dann ja falsch waren?
3. Wenn ich bisher richtig verstanden habe, müssten dann noch die GKV-Beiträge für den 27.-31.05. wieder gutgeschrieben werden, da mein Mann ja logischerweise für diese Tage keine KV und keine PV mehr benötigte.
Ich wäre dankbar für die Expertenantwort.