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Experten-Antwort

KV-Zuschuss für GKV-Anwartschaft und Auslandsreiseversicherung?

von Alter Nomade06.04.2021 | 15:01
638 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich plane länger als 3 Mon ins aussereuropäische Ausland zu reisen. Werde meine Wohung in D behalten und angemeldet bleiben. Bin freiwillig in der GKV versichert. Werde meine GKV auf Anwartschaft stellen und eine Auslandskrankenversicherung bei der Hanse-Merkur abschliessen https://www.hansemerkur.de/langfristige-auslandskrankenversicher… Zahlt die GRV einen Zuschuss zur Anwartschaft und zur privaten Auslandws-KV?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alter Nomade,

aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung können wir nur grundsätzliche Aussagen machen:

Für Ihre Anwartschaftsversicherung gibt es keinen Beitragszuschuss, da Sie während dieser Zeit gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse keinen Leistungsanspruch haben.

Ob Sie bei Ihrem Auslandsaufenthalt einen Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten können, hängt davon ab, ob Sie sich gewöhnlich oder nur vorübergehend im Ausland aufhalten. Bei einem gewöhnlichen Auslandsaufenthalt ist die Zahlung eines Zuschusses zur KV grundsätzlich ausgeschlossen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alter Nomade,

grundsätzlich gilt: Eine Pflichtversicherung schließt einen Beitragszuschuss aus. Letztlich bestimmt Ihre Krankenkasse das Krankenversicherungsverhältnis, an das der Rentenversicherungsträger gebunden ist.

Sofern Sie sich nur vorübergehend im (vertragslosen) Ausland aufhalten, greift der gesetzliche Ausschuss für den Beitragszuschuss nicht. Dies ist zunächst unabhängig davon, ob Sie privat krankenversichert mit eigenem Leistungsanspruch sind, oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Generell gilt, dass ein Zuschuss zur Krankenversicherung regelmäßig nur zu einer der deutschen Aufsicht unterliegenden freiwilligen oder privaten Krankenversicherung geleistet werden kann.

Wichtig wäre demnach zunächst mit Ihrem Rentenversicherungsträger zu klären, ob Ihr geplanter Auslandsaufenthalt als vorübergehend angesehen wird und wie Ihre Krankenkasse das Krankenversicherungsverhältnis an den Rentenversicherungsträger meldet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Alter Nomadeam 06.04.2021 | 20:30
Danke für Ihre schnelle und konkrete Antwort.
Alter Nomadeam 13.04.2021 | 07:52
Gibt es den KV-Zuschuss für eine AuslandsKV bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt auch wenn man in der KVdR ist und seine GKV auf Anwartschaft gestellt hat oder nur wenn man freiwillg in der GKV versichert ist?
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