Hallo Alter Nomade,
aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung können wir nur grundsätzliche Aussagen machen:
Für Ihre Anwartschaftsversicherung gibt es keinen Beitragszuschuss, da Sie während dieser Zeit gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse keinen Leistungsanspruch haben.
Ob Sie bei Ihrem Auslandsaufenthalt einen Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten können, hängt davon ab, ob Sie sich gewöhnlich oder nur vorübergehend im Ausland aufhalten. Bei einem gewöhnlichen Auslandsaufenthalt ist die Zahlung eines Zuschusses zur KV grundsätzlich ausgeschlossen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung