Zur Zeit ist mein Mann im ALG I Bezug, nachdem er aus dem KG-Bezug ausgesteuert ist. EM AQ wurde negativ beschieden (Widerspruch lft.), AQ auf Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt, aber jetzt pasiert nichts mehr und niemand telefonisch zu erreichen (Urlaub!).
Meine Sorge ist, ob mein Mann nach Ende des ALG I Anspruchs im Dezember nach krankenversichert ist...
AQ auf ALG II wegen meinem Einkommen überflüsig. Ach ja ich bin nicht in der GKV sondern privat krankenversichert. Kennt sich jemand aus?? Danke
...und was denken Sie was mit der "Bewilligung der LTA" passiert?
Wahrscheinlich ist diese dem Grunde nach bewilligt und die Behörde wartet darauf, dass Ihr Mann einen einstellungswilligen Arbeitgeber präsentiert, der einen Einarbeitungszuschuß will
oder
dass Ihr Mann Wünsche für Kurse oder eine Ausbildung äußert, die dann konkret geprüft werden.
Und auf der einen Seite läuft der Widerspruch wegen der Rente, weil der Mann nicht arbeiten kann und andererseits soll die DRV ihn "LTA mäßig" unterbringen.
Weiß die DRV eigentlich, was Ihr primäres Ziel ist?
Wissen Sie und Ihr Mann, was sein Ziel ist? Die Rente oder Arbeit?
Bei meinem RV Träger sollte in diesem Stadium eigentlich schon längst ein Gespräch mit einem Rehaberater gelaufen sein.....in dem man diese Fragen konkret abklärt...
..und sollte er nirgens Leistungen herbekommen, müsste er sich halt freiwillig krankenversichert - Krankenkasse fragen!
Hallo walli,
leider ist es uns im Rahmen dieses Forums nicht möglich Fragen zum Krankenversicherungsrecht zu beantworten. Hier kann ich Sie nur an die jeweils zuständige Krankenkasse verweisen.
Hinsichtlich Ihrer Verfahren beim Rentenversicherungsträger kann ich mich grundsätzlich den Ausführungen von Schade anschließen. Wenn Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner urlaubsbedingt nicht erreichen sollten, können Sie sich im Übrigen auch mit seinem Vertreter in Verbindung setzen. Dieser sollte Sie zumindest über den Stand des Verfahrens informieren können. Dass wegen Urlaub niemand zu erreichen ist, kann ich mir letztlich nicht wirklich vorstellen.
Hallo walli,
Ihr Mann wird nicht in die Familienversicherung der/Ihrer Krankenversicherung wechseln können - die Private KV kennt dieses Konstrukt nicht ...hier ist jeder eigenständiges Mitglied nach seinen gesundheitlichen/altersgemäßen Risiken ...sprich wenigstens Basistarif (um die 570 EUR zz.)
Schade sagte es bereits, sprechen Sie jetzt schon mal mit der gesetzlichen Kasse Ihres Mannes, was im Rahmen einer freiwilligen KV auf ihn/Sie zukommt. Grundsätzlich wird das halbe 'Familieneinkommen' für die Beitragsbemessung angesetzt.
Haben Sie in etwa ein durchschnittliches Einkommen (rd. 31000 EUR/Jahr), wäre Ihr Mann mit etwa 220 EUR KV/PV- Beitrag (weiter) bei seiner GKV freiwillig versichert.
Rat: Finden Sie ein Ü400-Arbeitsverhältnis für ihn und er ist wieder vollversichert mit seinem (kleinen) Einkommen.
Gruß
w.