KVDR

von
W

Hallo an alle,

Dankenswerterweise habe ich gestern den Bescheid über die volle Erwerbsminderungsrente, auf unbestimmte Zeit, erhalten.
DANKE an alle die mir in einer vorhergehenden Anfrage geantwortet haben, DANKE auch an den Experten.

Doch nun zu meiner heutigen Frage.
Ich habe seit 01.11.-30.09.2010 eine volle befristete Rente erhalten.
In der KVDR (Krankenversicherung der Rentner) bin ich bisher nicht Mitglied. Werde ich jetzt darin Mitglied ? Ein Formblatt bzw. Informationen darüber lagen dem Bescheid der DRV Bund nicht bei. Für den Erhalt der Betriebsrente muss ich dann den vollen Beitrag in der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung zahlen (KDVR)?
Ich bin schon immer gesetzlich Kranken versichert. Ich blicke da nicht durch und im Internet habe ich zu dem Fall auch nichts gefunden. Kann mir da jemand weiter helfen?
Vielen Dank im Voraus.

Gruß

W

von
W

1.11.2008 bis einschließlich 30.09.2010 volle befristete Erwerbsminderungsrente sollte es heißen. Danach ab 01.10.2010 volle Erwerbsminderungsrente auf unbestimmte Zeit.
Komme ich jetzt in die KVDR? Bin schon immer gesetzlich Kranken versichert.

DANKE im Voraus für Antworten.

Gruß

W

von
W

Hallo,

ich sollte noch erwähnen, weil ich es vergessen hatte, ab 01.10.2010 erhalte ich die volle Erwerbsminderungsrente auf unbestimmte Zeit.
DANKE im Voraus für Antworten.

Gruß

W

von
Skatrentner

Wenn Sie schon immer in der gesetzlichen Krankenversicherung waren, haben Sie höchstwahrscheinlich die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt. Sie bleiben dann in der gesetzlichen KV auf Grund des Rentenbezuges pflichtversichert. Ihr Beitragsanteil zur KVdR und Pflegeversicherung wird vom RV - Träger einbehalten und direkt an Ihre KK abgeführt.
Das sollte aber auch aus Ihrem Rentenbescheid hervorgehen.
Von Ihrer Betriebsrente müssen Sie den Beitrag von 14,9% zur KV und den Beitrag zur Pflegeversicherung alleine zahlen.

Erkundigen Sie sich doch einfach mal bei Ihrer Krankenkasse und schon ist Ihr Problem gelöst.

von
W

Ich erhalte schon bisher eine betriebliche Pensionsversicherung. Dieser wurde monatlich teilweise vom Arbeitgeber und teilweise vom Arbeitnehmer, also mir, bezahlt, seit meinem 25. Geburtstag habe dort ich und der Arbeitgeber jeden Monat eingezahlt. Ich bin schon immer gesetzlich Krankenversichert. Bisher habe ich von der Betrieblichen Pensionsversicherung noch keinen Krankenversicherungsbeitrag und keinen Pflegeversicherungsbeitrag bezahlt. Zu Beginn der Zahlung hatte ich die Krankenkasse und die Betriebliche Altersversorgung (Pensionsversicherung) nochmal ausdrücklich danach gefragt. Es hieß, dass ich nicht zahlen muss. Ich dachte mir, dass ich vielleicht jetzt wo ich Erwerbsminderungsrente Dauerhaft (AB 01.10.) erhalte, vielleicht dann die Krankenversicherung und Pflegeversicherungsbeiträge von der betrieblichen Pensionsversicherung zahlen muss. Ich habe seit dem 01.11.2008 bis einschließlich 30. September eine volle befristete Erwerbsminderungsrente. Ab dem 01.10.2010 erhalte ich eine volle Erwerbsminderungsrente auf unbestimmte Zeit.
Ich dachte, dass ich vielleicht jetzt in die Krankenversicherung der Rentner (KDVR) komme und dies dann damit zusammen hängt. So dass ich ab diesem Zeitpunkt dann von der Betrieblichen Altersversorgung (Pensionsversicherung) Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge in voller Höhe zahlen muss.
Ich meinte irgendwo so etwas gelesen zu haben. Finde es aber nicht mehr. Ich kann mich aber auch irren, bzw. täuschen.

Hier bräuchte ich Hilfe.
Mir wäre es recht schon selber etwas zu wissen, wenn ich nächste Woche mit der Krankenkasse spreche.

DANKE im Voraus.

Gruß

W

von
Klemens

Ob Sie eine befristete oder unbefristete EM-Rente erhalten spielt für den Eintritt in die KVdR keine Rolle.

Insofern hätten Sie - wenn die Voraussetzungen seinerzeit vorgelegen hätten - bereits gleich zu Beginn ihrer EM-Rente - also ab 1.11.08 - in die KVdR kommen können oder eben nicht.

Ist das denn seinerzeit nicht abgeklärt worden oder wollten SIE nicht in die KVdR ?

von
W

Hallo,

ich habe damals bei der betrieblichen Altersvorsorge sowie bei der Krankenkasse nachgefragt. Nachfragen waren leider telefonisch. Es hieß, dass ich keine Krankenkassen und keine Pflegeversicherungsbeiteiträge zahlen muss.
Ich bin mir nicht mehr sicher, aber ich meine in Erinnerung zu haben, dass mir von der betrieblichen Altersvorsorge am Telefon gesagt wurde, dass ich die Beiträge erst zahlen muss, wenn ich, wie jetzt geschehen, EM-Rente auf unbestimmte Dauer beziehe.
Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine auch gelesen zu haben, dass man erst wenn man die volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer bekommt, dann erst in die KVDR kommt. Aber ich finde das nicht mehr trotz intensivem Suchen.

Gruß

W

von
funix1

Hallo
Erst mal eine Frage wie und wo sind sie Jetzt Krankenversichert???
MfG
funix

von
Skatrentner

Es spielt keine Rolle ob Sie die EM-Rente befristet oder auf Dauer beziehen. Sobald Sie zur Ihrer gesetzlichen Rente auch eine Betriebsrente beziehen sind daraus Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung zu entrichten.

Erkundigen Sie sich doch noch mal bei Ihrer Krankenkasse, sonst kommt später das böse erwachen, denn die dürfen im Rahmen der Verjährung bis zu 4 Jahren nachfordern

von
W

Hallo,

ich bin schon immer und auch jetzt gesetzlich Krankenversichert.

Gruß

W

von
Hans

Genau in welcher Kasse sind Sie jetzt und werden von ihrer EM-Rente Beiträge dazu von der RV direkt abgeführt ?

Es kann doch nicht sein, das Sie seit 11.2008 gar keine Beiträge zur Krankenversicherung zahlen.

Sie sprechen wirklich in Rätseln ...

Hier alles zur KDVR zum Nachlesen :

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_11798/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Leistungen/KVdR__PVdR/KVDR__Voraussetzungen__Beginn__Ausschluss__node.html__nnn=true

Stellen Sie doch einfach jetzt einen Antrag auf Aufnahme in die KDVR und Sie werden sehen ob sie darin aufgenommen werden oder nicht.

Was ihre betriebliche Altersvorsorge ( auf die Sie hier immer wieder hinweisen ) mit der Krankenversicherung zu tun hat erschließt sich mir nicht...

Das sind doch 2 verschiedene Dinge. Und natürlich müssen Sie auf ihre Betriebsrente dann auich Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung zahlen. Das ist doch wohl klar.

von
W

Hallo,

Nein es ist kein Rätsel hier. Für die Erwerbsminderungsrente zahle ich meine Krankenkassen und Pflegeversicherungsbeiträge. Nur ich bin bisher nicht in der KVDR. Für die Betriebsrente zahle ich bisher keine Beiträge in die Krankenkasse und in die Pflegeversicherung.
Vielleicht wäre es besser gewesen hier nicht zu Fragen.

Tschüß

W

von
Skatrentner

Zitiert von: W

Hallo,

Nein es ist kein Rätsel hier. Für die Erwerbsminderungsrente zahle ich meine Krankenkassen und Pflegeversicherungsbeiträge. Nur ich bin bisher nicht in der KVDR. Für die Betriebsrente zahle ich bisher keine Beiträge in die Krankenkasse und in die Pflegeversicherung.
Vielleicht wäre es besser gewesen hier nicht zu Fragen.

Tschüß

W

Hallo W. nenne Sie doch mal Roß und Reiter in welcher Krankenkasse Sie versichert sind. Ich habe das Gefühl irgend etwas verschweigen Sie hier. Dann können Sie hier nicht geholfen werden.

von
W

Hallo,

wie schon einmal hier berichtet in Bezug auf die Krankenkasse. Ich bin schon immer gesetzlich Krankenversichert. Ich bin NICHT freiwillig Krankenversichert. Ich bin in einer BKK gesetzlich Krankenversichert.
Mehr kann ich nicht dazu sagen.

W

von
Klemens

Wie schon gesagt wurde, stellt man normalerweise sofort bei erstmaliger Zuerkennung einer EM-Rente ( ob diese befristet oder unbefristet ist, ist völlig egal ) den Antrag auf Aufnahme in die KDVR.

Dazu wird von einigen Trägern der Rentenversicherung
( wohl nicht von allen ) auch gleich ein entsprechendes Formular zum Ausfüllen im Vorfeld schon mit übersandt
( war bei mir so ) .

Bei ihnen ist dies wohl nicht geschehen. Dann muss man sich eben selbst das entsprechende Formular besorgen und den Antrag auf Aufnahme in die KDVR bei der RV stellen. Von alleine passiert da nichts...

Hier der Link zum Downlaod :

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_12366/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/01__formulare/02__rente/R0810.html

Da dies von ihnen bsiher nicht gemacht wurde, sind Sie bis heute natürlich nicht Mitglied der KDVR.

Damit ist ihr Status bei der Krankenkasse falsch - sonst gar nichts. Rentner haben den Status 5 , statt 1 wie Arbeitnehmer
( siehe Aufdruck auf der Chipkarte ) .

Leistungen, Beiträge etc. alles ist völlig gleich und dasselbe. Ob Sie also in der KDVR oder " Normal " versichert sind hat für Sie weder Vor - noch Nachteile.

Darum ist es letztlich eigentlich völlig egal , ob Sie als KDVR versichert sind oderr nicht.

Das allerdings ihre Betriebskrankenkasse ( die ja sicher von ihrer Berentung Kenntnis hat ) seit Erstberentung in 11.2008 den falschen Status nicht bemerkt haben will, ist eigentlich unerklärlich.

Stellen Sie eben - der guten Ordnung halber - jetzt den Antrag auf KDVR und alles wird gut !

von
Klemens

schuldigung.

von
...

Zitiert von: W

Hallo,

wie schon einmal hier berichtet in Bezug auf die Krankenkasse. Ich bin schon immer gesetzlich Krankenversichert. Ich bin NICHT freiwillig Krankenversichert. Ich bin in einer BKK gesetzlich Krankenversichert.
Mehr kann ich nicht dazu sagen.

W

Wenn Sie NICHT freiwillig versichert sind und IMMER schon bei einer gesetzlichen KK, dann sind Sie sehr wohl in der KVdR!!!

Dies macht sich dadurch bemerkbar, dass die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge direkt von der Rente einbehalten werden. Das steht in Ihrem Bescheid!

Wenn Sie Ihre Beiträge selbst an die BKK überweisen, sind sie freiwillig Krankenversichert und Sie sollten schnellstmöglich mit der Krankenkasse klären, warum Sie nicht in der KVdR sind...

von
Agnes

Hallo W,

ich versuche mal das "Rätsel" zu lösen.
Ihr Rentenverfahren hat relativ lange gedauert, vermutlich mit SG-Verfahren.
Nach Ihren Schilderungen sind Sie sicherlich in der KVdR pflichtversichert.
Im Rentenbescheid werden Sie auch die Berechnung der Beiträge finden.

Während des laufenden Rentenverfahrens haben Sie die Beiträge selbst an Ihre KK zahlen müssen. Diese Beiträge werden Ihnen jetzt von der Krankenkasse erstattet.

Ihr Beitrag stammt vom 11.9.2010. Darin geben Sie an, gestern, als am 10.9.2010 den Rentenbescheid erhalten zu haben. Heute haben wir den 13.9.2010. Die Krankenkasse könnte in dieser kurzen Zeitspanne praktisch noch nicht reagieren. Rufen Sie einfach Ihre Krankasse an und fragen Sie nach der Erstattung

Agnes

Experten-Antwort

Hallo W,
wenn Sie immer gesetzlich krankenversichert waren, dürften Sie höchstwahrscheinlich die Voraussetzungen für die KVdR erfüllen. Aufgrund des weiteren Rentenbezugs würden Sie dann weiterhin pflichtversichert bleiben. Für die KVdR macht es keinen Unterschied, ob Sie eine befristete oder unbefristete Erwerbsminderungsrente erhalten. Bitte setzen Sie sich zur Klärung Ihres Krankenversicherungsverhältnisses unverzüglich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.
Wird neben der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Betriebsrente bezogen, sind auch hieraus Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu leisten. Die beitragspflichtigen Einnahmen werden von der Krankenkasse bestimmt. Hierzu ist erforderlich, dass Sie der Krankenkasse Angaben zur Betriebsrente machen.

von
RFn

1. Erwerbsunfähigkeitsrente
Sie erhalten ab dem 01.11.2008 eine zunächst bis zum 30.09.2010 befristete EM-Rente, die aufgrundd Ihres im Mai/Juni 2010 gestellten Weiterzahlungsantrags ab 01.10.2010 unbefristet weitergezahlt wird.
Da eine erstmalige Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur dann berechnet werden kann, wenn vorher die zuständige Krankenkasse über die Krankenversicherungspflicht entschieden hat, kann davon ausgegangen werden, dass Sie seit dem 01.11.2008 ununterbrochen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner (KV/PVdR) entrichten. Diese Beiträge werden gleich vom Rentenversicherungsträger einbehalten. Bei der Weiterzahlung einer befristeten Rente ändert sich daran nichts.

2. Betriebsrente und Rente aus der privaten Versicherung
Hierzu kann nur Ihre Krankenkasse entscheiden und Auskunft geben, ob und wie diese Renten der Kranken- und Pflegeversicherung unterliegen.

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