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Experten-Antwort

KVdR

von Pilly02.11.2019 | 18:09
85 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich möchte im Juni 2020 zu meinem Mann nach Spanien ziehen und wäre dann dort Familienversichert. Nun möchte ich 2022 in Rente mir fehlen aber nach der 9/10 Regelung 10 Monate Vorversicherungszeit en.... Soll ich eine Anwartschaft bei der GVK machen oder wird die Familienversicherung durch meinen Mann anerkannt? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pilly,

wie bereits mehrere User darlegten, befinden Sie sich in einem Forum, in dem Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung behandelt werden. Stellen Sie dieselbe Frage entweder in einem Krankenkassenforum oder direkt bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

am 02.11.2019 | 19:35
Das ist doch eine Frage für die Krankenkasse und nicht die Rentenversicherung. Ab ins Krankenkassenforum!
in der Renteam 03.11.2019 | 00:26
Mal kurz beim Finanztipp nachgeschaut: In die Krankenversicherung der Rentner darf, wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90 Prozent gesetzlich versichert war (9/10-Regelung, § 5 Abs. 1.11 SGB V). Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie während Ihrer Erwerbstätigkeit in der GKV pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert waren – es genügt, dass Sie überhaupt Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren. Klären sie das bitte nochmals mit ihrer KV ab. Gute Zeit in Spanien!
Wichtig?am 04.11.2019 | 06:59
wenn ein Partner 1 Rente auch noch so klein aus Spanien bekommt, können Sie sich nicht mehr in Deutschland kranken versichern. Klären Sie diesen Status bevor Sie den Wohnsitz wechseln mit Ihrer KV.
Manuelam 04.11.2019 | 07:49
Hallo! Zeiten einer Familienversicherung bei einer Krankenkasse wie auch Zeiten einer gesetzlichen Krankeversicherung in einem EU-Land ( siehe auch hier unter 4.3 https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Grüße Manuel
Oham 04.11.2019 | 10:15
Die DRV Berlin hat mit einem Sozialabkommen es fertig gebracht, dass Rentner welche ins Ausland ziehen und 1 Kleinstrente im neuen Wohnsitz Ausland bekommen aus der gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland geworfen werden. So konnte der Rentner in Deutschland mit seiner AOK Karte zu jedem Arzt frei gehen. Dito in Spanien. Er hatte auch noch, bei nur 1 Rente eine Familienversicherung. In bestimmten Staaten, gibt es diese Familienversicherung nicht. Das System DRV richtet sich gegen Rentner. Die DRV mit Verlaub, ist daran Schuld. Doch nicht die Politik. Hä Ho Oh
am 04.11.2019 | 13:33
Zitat von Oh anzeigenausblenden
Das ist doch eine Frage für die Krankenkasse und nicht die Rentenversicherung. Ab ins Krankenkassenforum!
Die DRV Berlin hat mit einem Sozialabkommen es fertig gebracht, dass Rentner welche ins Ausland ziehen und 1 Kleinstrente im neuen Wohnsitz Ausland bekommen aus der gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland geworfen werden. So konnte der Rentner in Deutschland mit seiner AOK Karte zu jedem Arzt frei gehen. Dito in Spanien. Er hatte auch noch, bei nur 1 Rente eine Familienversicherung. In bestimmten Staaten, gibt es diese Familienversicherung nicht. Das System DRV richtet sich gegen Rentner. Die DRV mit Verlaub, ist daran Schuld. Doch nicht die Politik. Hä Ho Oh
Auch Sozialabkommen werden von der Politik ratifiziert. Setzen 6!
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