Ich bin Beamter und frage für die GKV meiner Frau, 48 Jahre alt. Sie war von 01.08.1986 bis zum 31.07.2004 und ist nun wieder seit dem 04.05.2015 in der GKV. Wenn Sie am 01.03.2034 mit 67 Jahren in Rente geht, kann Sie im allgemeinen aufgrund Nichterfüllung der 9/10-Regelung nicht in die Pflicht-KVdR, sondern nur in die für uns ungünstigere freiwillige GKV, wo meine Altersbezüge bei der Berechnung der Prämie zur Hälfte mit einberechnet werden.
Nun zu meiner Frage: Nach Informationen, die wir von der GKV erhalten haben, wird die Zeit vom 01.08.2004 bis zum 31.01.2010 "herausgerechnet", da wir während dieser Zeit in Nordamerika gelebt haben, die bekanntlich keine GKV haben. Sieht die nun veränderte Lage jetzt so aus, dass bei meiner Frau die Berechnung der 9/10 -Regelung wie folgt aussieht?
Von den knapp 48 Jahren zwischen dem 01.08.1986 bis zum 01.03.2034 werden nur 42 Jahre gezählt (Zeit in Nordamerika abgezogen). 50% von 42 Jahren sind 21 Jahre. Wenn Sie nun noch 19 Jahre arbeitet bis zum 01.03.2034, erfüllt meine Frau die 9/10 Regelung nun doch?? (19/21 Jahren = 90,5%).
Stimmt diese Rechnung so?