In der Krankenversicherung der Rentner wird pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt, einen Rentenanspruch hat und die sogenannte Vorversicherung erfüllt. Diese ist erfüllt, wenn seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens 9/10 der Hälfte dieses Zeitraums eine Mitgliedschaft ( aufgrund einer Pflichtversicherung oder freiwilligen Versicherung ) oder eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden hat.
Die Krankenkasse stellt fest, ob die Vorversicherungszeit erfüllt ist. Wenden sie sich daher an die Krankenkasse zur Klärung des Sachverhalts.
Auf Antrag zahlt der Rentenversicherungsträger allerdings einen Zuschuss zur Krankenversicherung.