Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

KVDR 9/10 Reglung

von colm18.06.2013 | 17:27
3129 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Grüße Euch War seit 1998 nicht Herr meiner Sinne und jetzt haben mir 2013 und bin wieder frei,Gerichtsbeschluß,möchte mein Leben neu ordnen. So nun zu meinen Fragen; In meinen Versicherungsverlauf steht 26.02.1999-31.12.2004 Rentenbezug mit Zurechnungszeit und 01.07.1999-31.12.2004 Rentenbezug bis heute 2013. Laut Aussage der RV 19.07.1999 Antragstellung,Laut KV 26.07.1999. So jetzt geht los,laut RV bin ich Nettorentner das ging bis angeblich 2002 dann war ich Freiwillig KV bis 2007,dann wieder nicht und jetzt 2013 bin aus den Betreuten Wohnen raus und jetzt soll ich als Freiwilliger KV den Zusatz bezahlen,was ist hier gelaufen. Ich habe keine Dokumente,renne gegen Mauern,keiner sagt was. Bitte um Hilfe,danke

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

In der Krankenversicherung der Rentner wird pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt, einen Rentenanspruch hat und die sogenannte Vorversicherung erfüllt. Diese ist erfüllt, wenn seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens 9/10 der Hälfte dieses Zeitraums eine Mitgliedschaft ( aufgrund einer Pflichtversicherung oder freiwilligen Versicherung ) oder eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden hat.

Die Krankenkasse stellt fest, ob die Vorversicherungszeit erfüllt ist. Wenden sie sich daher an die Krankenkasse zur Klärung des Sachverhalts.

Auf Antrag zahlt der Rentenversicherungsträger allerdings einen Zuschuss zur Krankenversicherung.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Die Klärung, ob Sie versicherungspflichtig in der KvdR sind, kann nur von der Krankenkasse erfolgen. Die Krankenkasse prüft, ob die Vorversicherungszeit erfüllt ist.

Diese ist erfüllt, wenn seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens 9/10 der ZWEITEN Hälfte dieses Zeitraums eine Mitgliedschaft oder eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden hat.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Mausam 18.06.2013 | 23:33
Vermutlich kann Ihnen nur die Krankenkasse eine genaue Aufstellung über Ihre Versicherungszeiten geben, die für die 9/10 Regelung maßgebend sind. Für die 9/10 zählt die Zeit vom ersten Tag Ihres Erwerbslebens bis zum Beginn des Retenbezugs. Niemand hier im Forum wird Ihre Versicherungszeiten beurteilen können!
Annaam 19.06.2013 | 00:22
Hi Colm, meinen Sie damit, dass sie psychiatrisch untergebracht wurden?? Falls Sie eine psych. Erkrankung haben, können Sie sich vom SPDI (Sozialpsychiatrischer Dienst) helfen lassen diese ganzen behördlichen Sachen zu klären. mfg
öhaam 19.06.2013 | 09:30
Zitat von Maus anzeigenausblenden
KVdR-Zeitraum vom Eintritt in die Versicherung (i.d.R. 1.Beschäftigung bis zum Tag der RentenANTRAGSTELLUNG (!) - und davon ist die 2.Hälfte von Bedeutung). Wenn bei der Rentenbewilligung 1999 'Pflichtversicherung in der KVdR' festgestellt wurde, dann wundert es mich, dass zwischenzeitlich 'freiwillige KV' eingetreten sein soll (anders herum könnte das damals wegen geänderter Rechtsauffassung gewesen sein), außer: Beschäftigung mit Verdienst über der Pflichtgrenze, mehr als geringfügige Selbständigkeit etc.) Lassen Sie sich von ALLEN Krankenkassen ab der 2.Hälfte Ihres Erwerbslebens bis laufend eine Mitgliedschaftsbescheinigung erstellen - dort können Sie die jeweilige Form der Versicherung ablesen. Sollten Sie zeitweise unter Betreuung gestanden haben, so befragen Sie auch Ihren Betreuer.
Laieam 19.06.2013 | 18:32
Kommt es nicht darauf an, dass die 9/10 bezogen auf die zweite (!) Hälfte erfüllt sind?
Laieam 19.06.2013 | 18:32
Kommt es nicht darauf an, dass die 9/10 bezogen auf die zweite (!) Hälfte erfüllt sind?
colmam 20.06.2013 | 01:08
Ich habe viele Fragen; Seit wann besteht die 9/10 Reglung (1999) Wenn ich ein mal in der KVDR bin,kann ich da einfach wieder rausgeschmissen werden,wahr kein freier Mensch
colmam 20.06.2013 | 00:44
an Experten Auf Antrag zahlt der Rentenversicherungsträger allerdings einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Danke das hat mir noch keine gesagt,da sieht die Welt schon anders aus,danke
colmam 19.06.2013 | 23:10
Grüße Euch Ich möchte mich, bei Euch bedanken für Eure Antworten. Leider hilft mir das nicht weiter!!!! Da werden sich manche Leute fragen was will der Knaller,der bekommt seine Rente und muss eben seine 15 Euro KV ZUSÄTZLICH abgeben,das muss er eben hin nehm und außerdem hat der sich Jahrelang,Zwangsweiße in geschlossene Anstalten mit Betreuern und Betreuten Wohn sich den FETTEN gemacht, auf Kosten des Steuerzahler, also Euch alle. Ich bin dankbar,das es so gelaufen ist,den ich wäre jetzt nicht dort wo ich jetzt bin,danke. Da ich keinerlei Einfluss auf das was passiert ist seit 1998-bis Anfang 2013 hatte und KEINE DOKUMENTE besitze und laut Gesetz ein 7 Jähriges Kind war. Jetzt bin ich wieder ein normaler Mensch und möchte Fragen stelln,was ist da passiert mit meinen LEBEN,was bekomme ich für Antworten,keine und wen dann LÜGENHAFT UND FALSCH,also 20 Anfragen 19 andere Ergebnisse.
Haselmausam 23.06.2013 | 00:29
Aus Ihrem Beitrag entnehme ich, dass Sie unter Betreuung standen und Einwilligungsvorbehalt hatten - tatsächlich ist das wie eine Entmündigung. Und wer hilft Ihnen jetzt bei dem ganzen Papierkram? Sie scheinen damit überfordert. Regen Sie sich nicht auf, alle hier haben versucht, Ihnen gute Antworten zu geben. Wenden Sie sich beim Behördenkram an die Caritas oder das Diakonische Werk oder den sozialpsychiatrischen Dienst. An den Letzteren aber lieber nicht im "aufgeregten", Zustand. Lassen Sie Ihren Frust in Foren der Psychiatrieerfahrenen und Betreuungsgeschädigten los.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026