Guten Tag und danke vorab für die Antworten!
Gegeben ist:
ich komme aus Russland, bin seit 1995 in Deutschland, arbeite auch seit 1995 und war die ganze Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung (AOK) versichert.
Dieses Jahr wurde die Rente beantragt, und jetzt steht auch, unter anderem, die Frage nach KVdR.
Meine erstmalige Aufnahme der Erwerbstätigkeit wurde ab 1966 bestimmt. Dementsprechend beginnt meine zweite Hälfte der Erwerbstätigkeit 1991. Somit erfühle ich die Bedingungen für KVdR nicht.
Die Frage ist, ob mir die Zeiten vor 1995, als ich noch in Russland gesetzlich krankenversichert war, auch anerkannt werden. Gibt es irgendwelche Gesetze dazu? Oder muss es unbedingt nur die deutsche gesetzliche Krankenversicherung sein? Ich hab mich totgegoogelt, konnte aber leider nix finden :(
Lieben Gruss und danke!