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Experten-Antwort

KVDR - Anrechnung Stiefkinder wegen voriger PKV-Versicherung

von bald-Rentner02.06.2020 | 20:26
192 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich gehe in ca. einem Jahr in Altersrente. Um dann über die KVDR krankenversichert zu sein, muss ich mir meine Stiefkinder „anrechnen“ lassen. Ich war in der zweiten Hälfte meines Erwerbslebens eine zeitlang privat krankenversichert. Jetzt aber schon mehrere Jahre wieder gesetzlich versichert. Ich habe eine lebendes, leibliches Kind - zählt mit 3 Jahre Anrechnungszeit. Ein zweites leibliches Kind ist mit 4 Jahren und zwei Monaten verstorben. Wird dieses verstorbene Kind auch mit drei Jahren angerechnet? Dann habe ich noch zwei Stiefkinder, die auch in meinem Haushalt ab Grundschulzeit, bis Ausbildungsende lebten. Diese werden wohl auch mit je drei Jahren angerechnet. Meine Frage: Gibt es ein Formular, welches ich ausfüllen kann/muss, um zu belegen, dass diese Stiefkinder angerechnet werden müssen? Meines Wissens wird die KVDR direkt über die DRV „organisiert“ zum Rentenbeginn, falls nicht, dann sorry dass ich hier die Fragen stelle. Vielen Dank, bald-Rentner

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo bald-Rentner,

bitte wenden Sie sich zur Prüfung der Voraussetzungen an Ihre gesetzliche Krankenkasse und reichen dort die entsprechenden Unterlagen ein.

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3 Antworten

W°lfgangam 02.06.2020 | 20:52
Hallo bald-Rentner, so wie Sie es schildern, werden alle Kinder für den etwaigen 'Lückenschluss' für die 9/10-Belegung für die Voraussetzungen zur KVdR angerechnet. Frage ist nur, wie lang ist die Lücke, und sind wirklich alle Urkunden + 'Haushaltsbescheinigungen'/hier für die Stiefkinder erforderlich, um die 9/10-Belegung für die KVdR zu erreichen?! Beim Antragsverfahren werden Sie sicher informiert, wie/ob die 9/10-Belegung auf einfachsten Weg zu erreichen ist. Gruß w.
KSCam 02.06.2020 | 21:28
Das prüft und entscheidet letztlich Ihre Krankenkasse. Wo wäre das Problem die Frage bereits jetzt mit Ihrer gesetzlichen Kasse zu klären?
W°lfgangam 04.06.2020 | 19:45
Ergänzend: Im Rahmen eines ggf. erforderlichen Beitragszuschusses könnte es sicher nicht schaden, sich bei Antragstellung mal locker Gedanken über KVDR geht/geht nicht zu machen, um dann _rechtzeitig_/vorsorglich ein passenden 'Kreuz' im eAntrag zu setzen. Die rvRecht bietet dazu passende Inhalte ;-) Da kommen dann doch plötzlich zugesandte R0820 bei _mir_ vorbei, wo ich denke: Hä, gehts noch/wer hat den Antrag aufgenommen/KVdR vorgecheckt/das simple versäumt?! ...das hätte man doch/bei anderen 'Aufnahmestellen' gleich vorher pi x Daumen erkennen können ... Gruß w.
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