Hallo,
ich gehe in ca. einem Jahr in Altersrente.
Um dann über die KVDR krankenversichert zu sein, muss ich mir meine Stiefkinder „anrechnen“ lassen. Ich war in der zweiten Hälfte meines Erwerbslebens eine zeitlang privat krankenversichert. Jetzt aber schon mehrere Jahre wieder gesetzlich versichert.
Ich habe eine lebendes, leibliches Kind - zählt mit 3 Jahre Anrechnungszeit.
Ein zweites leibliches Kind ist mit 4 Jahren und zwei Monaten verstorben.
Wird dieses verstorbene Kind auch mit drei Jahren angerechnet?
Dann habe ich noch zwei Stiefkinder, die auch in meinem Haushalt ab Grundschulzeit, bis Ausbildungsende lebten.
Diese werden wohl auch mit je drei Jahren angerechnet.
Meine Frage: Gibt es ein Formular, welches ich ausfüllen kann/muss, um zu belegen, dass diese Stiefkinder angerechnet werden müssen?
Meines Wissens wird die KVDR direkt über die DRV „organisiert“ zum Rentenbeginn, falls nicht, dann sorry dass ich hier die Fragen stelle.
Vielen Dank, bald-Rentner