Hallo Luna,
Sie können Ihren Rentenversicherungsträger bitten, den Rentenbescheid ohne die Rückmeldung Ihrer Krankenkasse zur Krankenversicherung der Rentner -KVdR- zu erteilen.
Die Sachbearbeitung wird dies tun, sofern die anderen benötigten Angaben und Unterlagen sonst vollständig vorliegen.
Es wird dann Versicherungspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner unterstellt und vorläufig die Beiträge von der Rente einbehalten und an die Krankenkasse abgeführt.
Der Rentenbescheid enthält hierzu einen Hinweis, dass nach Eingang der Meldung der Krankenkasse zur KVdR diese Beitragsabführung überprüft wird.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung