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KVdR bei freiwillig Versicherten

von Alexander2311.07.2010 | 10:38
2713 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Habe jetzt noch eine Frage in eigener Sache: Ich bin gerade dabei, meine Altersrente zu beantragen. Habe mit den Formularen auch keine Probleme, nur bei der KVdR-Meldung habe ich ein Problem: Bin jetzt freiwillig bei der TK versichert (wegen Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze der KV) und war immer gesetzlich versichert (Pflicht bzw. freiwillig); somit erfülle ich m. E. die Vorversicherungszeit. Meine Einkünft in Rente werden insgesamt unter der KV-Pflichtgrenze liegen (ges. Rente, Betriebsrente, Einkommen aus Vermietung). Bin ich damit dann automatisch in der KvdR pflichtversichert? Oder muss ich diesen R820 ausfüllen und Zuschuss für freiwillige Versicherung beantragen?

5 Antworten

Schadeam 11.07.2010 | 11:51
Wenn Sie mit den Formularen kein Problem haben, ist es doch easy den R820 sicherheitshalber auszufüllen - im schlimmsten Fall haben Sie ein Blatt zuviel ausgefüllt und der Zuschuss wird abgelehnt. Und wegen der Entscheidung können Sie morgen bei der TK anrufen, die können Ihnen doch sicher sagen, wie die Entscheidung über die KV ausfällt....wenn dort morgen der Antrag einginge, müsste die Kasse auch entscheiden...
-am 11.07.2010 | 12:05
Da Sie laut eigenen Angaben schon immer gesetzlich krankenversichert sind, ist grundsätzlich von einer Versicherungspflicht in der KVDR auszugehen. Verbindlich darf dies allerdings nur Ihre Krankenversicherung feststellen. Des Weiteren verweise ich auf die Ausführungen von Schade.
Franckam 11.07.2010 | 16:47
Sehr geehrter Alexander, wenn Sie in der 2. Hälfte Ihres Berufslebens mehr als 9/10 in der gesetzl. KV waren (freiwillig oder pflichtig), so werden Sie in KVdR aufgenommen. Beispiel: 40 Jahre Berufsleben. Die Hälfte, also die letzten 20 Jahres werden betrachtet. Davon müssen nun 9/10, also 18 Jahre, mit KV-Zeiten gefüllt werden. Gruß Frank J. Kontz
Alexander23am 12.07.2010 | 10:10
werde R820 ausfüllen und sehen... danke!
W*lfgangam 12.07.2010 | 21:10
Hallo Alexander, machen Sie nicht mehr Bürokratie/Papierkram, als notwendig. Der R 820 (wieso den ? - Im R100 ist eine schlichte Frage, ob Sie den KV-Zuschuss beantragen wollen, Kreuz rein und Punkt, im R810 das gleiche) ...auf den R820 werden Sie im (neuen) R100 schon seit Jahren nicht mehr hingeführt! - 'Schade notiert, weiß er doch eh' ;-)). Sie können natürlich auch den R82_1_ ausfüllen und Ihrer Krankenkasse zusenden - wenn die gutgelaunt, werden die Sie fragen, warum Sie die für eine private halten und was der Unsinn soll ... Natürlich hat Experte recht, dass DRV-Berater nicht über die KVdR entscheiden - aber mit nur gesetzlichen KV-Zeiten in den letzten 25 Jahren (gleich ob Pflicht- oder freiwilliges Mitglied) erkennt auch ein sehschwacher Berater, dass er Sie von überflüssigen Vordrucken abhält - gehen Sie mal zu Stadt/Gemeinde, die beherrschen das ganze SV-Recht (manchmal ;-)...KV/dR gehört auch dazu. Gruß w. PS Red: die Vorschau zeigt eben mal nichts an ...
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