Hallo,
mein Bruder hat eine Dauerrente wegen voller Erwerbsminderung (Sonderregelung: 20 Jahre Wartezeit-Rente) bewilligt bekommen. Er arbeitet in einer Werkstatt für behinderte Menschen.
Trotzdem wurde er in der Krankenversicherung der Rentner versichert und ihm daher ca. 80 EUR KV und PV-Beitrag abgezogen. Wenn ich richtig informiert bin, ist dies rechtswidrig, da nach § 5 Abs. 8 SGB V Versicherungspflicht in der KVdR nicht eintritt, wenn Rentner versicherungspflichtig sind als:
Behinderte Menschen, die in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen oder in Blindenwerkstätten im Sinne des § 143 SGB IX oder für diese Einrichtungen in Heimarbeit tätig sind (§ 5 Abs. 1 Nr. 7 SGB V)
Stehen ihm also netto 80 EUR mehr zu? Danke schon im Voraus.
Viele Grüße
John