Liebe Experten,
In einigen Monaten werde ich eine Regelaltersrente beantragen können. Diese Rente wird durch relativ wenig Zeiten und einen zwischenzeitlichen Versorgungsausgleich recht klein (ca 800€).
Zusätzlich beziehe ich seit Jahren eine substantielle Betriebsrente und Kapitaleinkünfte.
Zusammen mit meiner Ehefrau lebe ich seit längerem im EU Ausland mit dortigem (steuerlichen) Lebensmittelpunkt. Aufgrund eines DBA werden alle gegenwärtigen Einkünfte im Wohnsitzland besteuert.
Wir haben beide lange oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur GKV verdient, sind aber immer Mitglied geblieben. Seit unserem beruflichen Ausscheiden durch zwei eigenständige Anwartschaftsversicherungen.
Wenn ich Regelaltersrente beziehe werde ich wohl Pflichtmitglied der KvdR. Die Beiträge dafür werden wohl aus der Summe von gesetzlicher Rente und Betriebsrente berechnet (??). Wenn das so ist, steht einer
zu 76% aufgrund des Progressionsvorbehaltes (??) mit 42% besteuerten Rente von netto etwa €545 (Soli noch unberücksichtigt) der Krankenkassenhöchstbeitrag von über 700€ gegenüber. Diese Zahlen scheinen zu
empfehlen, auf den Rentenbezug aus Deutschland zu verzichten.
Anders könnte die Betrachtung aussehen, wenn meine (deutlich jüngere) Ehefrau per Familienversicherung mitversichert werden könnte und meine Frage ist, ob das möglich ist. Im Wohnsitzland gibt es keine
gesetzliche Krankenversicherung als solche und selbst „versicherungspflichtig beschäftigte“ bekommen keine medical card, die ihnen Zugang zu günstigen Gesundheitsleistungen ermöglicht, wenn das Familieneinkommen
einen bestimmten Betrag überschreitet, was bei uns der Fall ist. Somit könnte die Familienversicherung eine teure private Versicherung obsolet werden lassen und so den Rentenbezug wenigstens zum Nullsummenspeil machen.
Meine Frage ist, ob Familienversicherung unter den geschilderten Umständen möglich ist?
Vielen Dank
Peter