Bei einem Rentenantrag wird geprüft, ob Ihre Frau in der Krankenversicherung der Rentner Pflichtversichert ist. Eine Pflichtversicherung liegt vor, wenn Ihre Frau in der zweiten Hälfte Ihres Versicherungslebens 90 % der Zeit bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert, freiwillig oder familienversichert war. Diese Prüfung erfolgt über die Krankenkasse. Wird Sie als Rentnerin pflichtversichert, werden über Ihre Rente die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen und Sie ist eigenständig versichert. In welchem Rahmen trotz Vorliegen einer Pflichtversicherung eine Familienversicherung möglich ist erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse. Diese teilt dem gesetzlichen Rentenversicherungsträger den Versicherungsstatus mit.