Ich bin seit 2017 im Ruhestand, beziehe Pension, Witwenrente und Altersrente und bin freiwillig gesetzlich versichert. Ich war immer in der gesetzlichen Krankenkasse. Kann ich noch in die KVdR eintreten?
Diese Frage sollten Sie Ihrer Krankenkasse stellen, da diese für die Prüfung der Voraussetzungen zuständig ist. Die Rentenversicherung ist hier der falsche Ansprechpartner.
Die " KVdR " ist keine Krankenkasse, sondern ein Status.
Mehr Infos zum Thema "Krankenversicheurng der Rentner" (KvDR):
https://www.youtube.com/watch?v=umT5Cv6RTKg&t=7s
Ihr Admin
Hallo.
Status ist bei Dir ja schon bei Rentenantrag festgestellt worden.
Aber vielleicht warst Du ja noch Hauptberuflich irgendwo.
In den letzten Jahren hat sich auch geändert das bei der 9/10 Regelung für die KVdR die Anzahl der Kinder ganz stark berücksichtigt wird um Zugang zu bekommen.
Wenn man davon betroffen ist kann man den Status neu feststellen lassen.
Hallo In Rente,
wurde nicht bei den jeweiligen Rentenanträgen (Witwenrente + Altersrente) bereits eine Prüfung der Zugangsvoraussetzung zur KVdR seitens der Krankenkasse vorgenommen? Die Frage beantwortet sich von selbst: es wurde geprüft und offensichtlich haben Sie bei beiden Rentenarten nicht die erforderliche Vorversicherungszeit für die KVdR erfüllt gehabt.
Eine erneute Prüfung kann trotzdem erfolgen, da inzwischen/ab 2017 eigene Kinder die 'Lücken' in der gesetzlichen KV für die KVdR mit jeweils 3 Jahren pauschale KV-Zeit auffüllen.
Rat, wie oben, nochmal mit Ihrer Krankenkasse reden, ob nunmehr doch die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt sind – sofern die Rentenbeginne älter als 2017 sind UND Sie eigene Kinder haben, sonst würde sich nichts ändern.
Ob Sie allerdings mit der freiwilligen Versicherung ./. Pflichtversicherung über die KVdR rein finanziell gesehen 'schlechter' fahren, lasse ich mal dahin gestellt.
Gruß
w.