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Experten-Antwort

KVdR / Taxiunternehmer

von Barbara24.11.2012 | 18:59
2267 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo zusammen, gestern hat mein mann seinen rentenbescheid erhalten. ab dem 1.1.2013 erhält er regelaltersrente. (er wurde in diesem monat 65) in den letzen jahren war mein mann immer selbständiger taxi-unternehmer. wegen der langen selbständigkeit fällt seine rente ziemlich klein aus. in dem bescheid der rentenanstalt steht: "wir gehen davon aus das sie ihre selbständige tätigkeit aufgeben" wieso schreiben die das??? hat das was mit seiner krakenversicherung zu tun??? mein mann wird weiterhin sein eigenes taxi behalten!!! er war in den letzten jahren immer bei der AOK freiwillig krankenversichert. laut dem rentenbescheid werden jetzt krankenkassenbeiträge direkt von der rente abgezogen! ist das so korrekt??? er wird ja weiterhin selbständig sein!!! müsste er dann nicht weiterhin selbst seinen freiwilligen beitrag an die AOK zahlen und einen zuschuss von der rentenanstalt erhalten??? ich hoffe sie können mir hier weiterhelfen. danke!! müssen wir die rentenversicherung eigentlich informieren das er weiterhin selbständig ist??? Barbara

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.11.2012 | 10:25

Hallo Barbara,

aufgrund Ihrer Aussage, dass von der Rente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge einbehalten werden, können wir erkennen, dass dem gesetzlichen Rentenversicherungsträger seitens der gesetzlichen Krankenkasse zum Beginn der Rente das Vorliegen einer Pflichtversicherung im Rahmen der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner mitgeteilt wurde.

Bezüglich der Feststellung, ob eine freiwillige Krankenversicherung oder eine Pflichtversicherung vorliegt, empfehlen wir Ihnen sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen.

Der gesetzliche Rentenversicherungsträger entscheidet nicht über Ihre Krankenversicherung. Er ist lediglich ausführende Stelle.

Sollte die "gemeldete" Pflichtversicherung fehlerhaft sein, erhalten Sie von der gesetzlichen Rentenversicherung nach Richtigstellung seitens der Krankenversicherung einen neuen Bescheid. Infolgedessen wäre dann Ihrerseits ein entsprechender Antrag auf Beitragszuschuss zur Krankenversicherung zu stellen.

7 Antworten

minijobbender vollfrührentneram 24.11.2012 | 20:08
die freiwillige kv ist die beschissenste konstruktion wo geht
minijobbender vollfrührentneram 24.11.2012 | 20:08
die freiwillige kv ist die beschissenste konstruktion wo geht
Anfängeram 24.11.2012 | 21:09
Wie es mit der krankenversicherung weitergeht, fragen Sie besser hier: http://www.krankenkassenforum.de/gesetzliche-krankenkassen-vf12.…
Marie.-A. Krohnam 25.11.2012 | 09:56
Richtig, wenn ihr Mann weiterhin selbständig bleibt ist er dann auch freiwilliges Mitglied in der Krankenkasse und hat Anspruch auf einen Beitragszuschuss . Dieser muss jedoch bei der Rentenversicherung beantragt werden.
B.am 25.11.2012 | 22:01
hallo frau krohn, wenn die selbständige tätigkeit in einigen jahren aufgegeben wird werden dann wieder die krankenkassenbeiträge automatisch von der rente abgezogen ?
Marie.-A. Krohnam 26.11.2012 | 10:29
Hallo Frau B., wenn Ihr Mann die selbständige Tätigkeit aufgibt, wird er wahrscheinlich in die sogenannten KVdR ( Krankenversicherung der Rentner ) kommen. Dann werden die Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung direkt von der Rente einbehalten und an die zuständige Krankenkasse abgeführt. Natürlich muss die sogenannten9/10 Regelung erfüllt sein, dass muss jedoch von der zuständigen Krankenkasse geprüft werden.
Anfängeram 26.11.2012 | 13:34
Wenn er immer gesetzlich versichert war, ist er nach Aufgabe der selbständigen Tätigkeit (!) pflichtversichert und zahlt Beiträge nur aus der Rente. Wen er zwischendurch mal privat oder gar nicht versichert war, wird es eine Rechnerei, ob freiwillig oder gesetzlich versichert '(9/10-Regelung).
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