Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Barbara,
aufgrund Ihrer Aussage, dass von der Rente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge einbehalten werden, können wir erkennen, dass dem gesetzlichen Rentenversicherungsträger seitens der gesetzlichen Krankenkasse zum Beginn der Rente das Vorliegen einer Pflichtversicherung im Rahmen der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner mitgeteilt wurde.
Bezüglich der Feststellung, ob eine freiwillige Krankenversicherung oder eine Pflichtversicherung vorliegt, empfehlen wir Ihnen sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen.
Der gesetzliche Rentenversicherungsträger entscheidet nicht über Ihre Krankenversicherung. Er ist lediglich ausführende Stelle.
Sollte die "gemeldete" Pflichtversicherung fehlerhaft sein, erhalten Sie von der gesetzlichen Rentenversicherung nach Richtigstellung seitens der Krankenversicherung einen neuen Bescheid. Infolgedessen wäre dann Ihrerseits ein entsprechender Antrag auf Beitragszuschuss zur Krankenversicherung zu stellen.
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