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Experten-Antwort

KVdR und Ärzteversorgung bei Frührente

von Theresa02.04.2013 | 12:40
1461 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Nach Ablauf meiner Altersteilzeit bin ich soeben mit knapp 64 in Rente gegangen, und muss nun überrascht feststellen, dass ich von der GKV in einen freiwilligen KV-Tarif wechseln soll, da die Ärzteversorgung keine KV Zuschüsse zahlt und die KVdR erst mit 65 beantragt werden kann. Gibt es eine Möglichkeit weiterhin gesetzlich versichert zu bleiben?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Theresa,

die gesetzliche Krankenversicherung prüft, ob Sie in der Zweiten Hälfte des Zeitraums seit Eintritt in die Rentenversicherung bis zur Rentenantragstellung zu 9/10 in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Erfüllen Sie dieses Kriterium, dann sind Sie als Rentner in der KVdR auch pflichtversichert. Es sei denn, Sie würden z.B. noch einer Beschäftigung nachgehen, die eventuell dann zu einer freiwilligen Versicherung führen würde, solange Sie diese Beschäftigung noch weiter ausüben.

Sofern sie mit Ihrer Anfrage aber meinten, dass Sie mit 64 in „Rente“ bei der Ärzteversorgung gegangen sind und erst mit 65 die gesetzliche Rente beantragen werden, dann sollten Sie diese Fragen in der Tat direkt mit Ihrer Krankenkasse abklären.

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2 Antworten

Jockelam 02.04.2013 | 13:10
...d as klären Sie lieber mit Ihrer/einer Krankenkasse.
Gigiam 02.04.2013 | 13:20
Hallo Theresa, die Krankenkasse hat doch schon alles gesagt: Sie können freiwillig bei Ihrer Kasse versichert bleiben. Die Beiträge zahlen Sie aber künftig alleine. Selbst wenn Sie später in die KVdR kommen sollten müssen Sie aus den Versorungsbezügen Beiträge zahlen. Gigi
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