Hallo Theresa,
die gesetzliche Krankenversicherung prüft, ob Sie in der Zweiten Hälfte des Zeitraums seit Eintritt in die Rentenversicherung bis zur Rentenantragstellung zu 9/10 in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Erfüllen Sie dieses Kriterium, dann sind Sie als Rentner in der KVdR auch pflichtversichert. Es sei denn, Sie würden z.B. noch einer Beschäftigung nachgehen, die eventuell dann zu einer freiwilligen Versicherung führen würde, solange Sie diese Beschäftigung noch weiter ausüben.
Sofern sie mit Ihrer Anfrage aber meinten, dass Sie mit 64 in „Rente“ bei der Ärzteversorgung gegangen sind und erst mit 65 die gesetzliche Rente beantragen werden, dann sollten Sie diese Fragen in der Tat direkt mit Ihrer Krankenkasse abklären.