Ob die private Berufsunfähigkeitsrente in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragspflichtig ist, richtet sich danach, ob sie Pflichtmitglied sind (§ 237 SGB V) oder freiwilliges Mitglied (§ 240 SGB V).
Für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung stellt der Bezug einer privaten Berufsunfähigkeitsrente eine beitragspflichtige Einnahme dar. Siehe Link: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2015-12-18_Katalog_Beitragseinnahmen_Stand_17112015.pdf. Bitte kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse