Hallo,
zunächst möchte ich fragen, ob Leistungen aus einer privaten Rentenversicherung für die KVdR beitragspflichtig sind.
Danke.
Da es von Bedeutung sein soll, muss ich noch hinzufügen, dass es sich hierbei um die Pflichtversicherung des Rentners handelt.
Bei einer privaten BU erköht sich der Krankenversicherungsbeitrag jedenfalls nicht.
Bei einer privaten Rentenversicherung könnte es ähnlich gelten.
Fragen Sie am besten bei der Versicherung nach die diese Zahlung leistet.
mfg
Eine private Rentenversicherung ist nicht Beitragspflichtig zur KVdR.
Noch nicht. ;-)
Danke Anna und Fritzi!
Inzwischen hab ich hier im Forum einen Beitrag entdeckt, aus dem folgt, dass bei KVdR-Pflichtversicherten die private Rente beitragsfrei ist, bei freiwillig Versicherten jedoch nicht. Allerdings stammt die Information aus dem Jahr 2008. Ist die unten angeführte noch aktuell?
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von DasWarnsignal ... Info von meiner KV:
Rentner in der KVDR zahlen nur auf die gesetzliche Rente und Versorgungsbezüge Beiträge zur KV und PV. Private Rente, RürupRente und RiesterRente (Ausnahme AVWL) sind beitragsfrei. Ebenso sind Mieteinnahmen, Pacht und Zinseinnahmen beitragsfrei.
Freiwillig versicherte Rentner (In der zweiten Hälfte der Erwerbstätigkeit weniger als 90% gesetzlich versichert) zahlen auf alle Einkünfte den vollen Beitrag zur KV und PV, Ausnahme die gesetzliche Rente. Hier erhalten Sie einen Zuschuss, ähnlich der Regelung der KVDR. ...
Hallo Sergius,
diese Regelung gilt auch heute noch.
Danke!
Eine Zusatzfrage: Werden Zahlungen aus der privaten Rentenversicherung als Einnahmen eines Familienversicherten mitberücksichtigt?
Hallo,
zunächst möchte ich fragen, ob Leistungen aus einer privaten Rentenversicherung für die KVdR beitragspflichtig sind.
Danke.
Nein noch nicht. (es sei denn, die Kurtisane der Reichen überlegt es sich anders)
Bei Riester-Renten auch noch nicht.
Aber bei den Betriebsrenten, selbst wenn diese überwiegend privat angespart sind, kassiert die Krankenkasse volle Sozialversicherungsbeiträge, also Kranken- und Pflegeversicherung, ab.
Das sind zur Zeit mindestens 17,45 %.
Danke!
Eine Zusatzfrage: Werden Zahlungen aus der privaten Rentenversicherung als Einnahmen eines Familienversicherten mitberücksichtigt?
Ja, zählt zum Gesamteinkommen!
http://www.aok-business.de/fachthemen/pro-personalrecht-online/datenbank/lexikon-ansicht/poc/docid/4462715/zurueck/1/
Auch die Rente aus dem (staatlich geförderten) Riester-Vertrag?
Hallo,
zunächst möchte ich fragen, ob Leistungen aus einer privaten Rentenversicherung für die KVdR beitragspflichtig sind.
Danke.
Nein noch nicht. (es sei denn, die Kurtisane der Reichen überlegt es sich anders)
Bei Riester-Renten auch noch nicht.
Aber bei den Betriebsrenten, selbst wenn diese überwiegend privat angespart sind, kassiert die Krankenkasse volle Sozialversicherungsbeiträge, also Kranken- und Pflegeversicherung, ab.
Das sind zur Zeit mindestens 17,45 %.
Seit dem 01.01.2013 gestiegen auf 17,55 %.