Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR).
Ich (Mitarbeiter einer Handwerkskammer) habe in meinem Beratungsalltag immer wieder mit Handwerkern zu tun, welche die Voraussetzungen für die KVdR grundsätzlich erfüllen. In einigen Fällen sind diese Handwerker Gesellschafter/Geschäftsführer (also im sozialversicherungsrechtlichem Sinn selbständig) und können ihre GmbH nach Renteneintritt (z.B. Regelsaltersrente) nicht abmelden. Grund: die GmbH zahlt als Versicherungsnehmer eine betriebliche Altersrente an den Inhaber. Nun ist meine Frage ob dies als
- selbständige Tätigkeit
- nebenberufliche selbständige Tätigkeit
gewertet wird und welche Auswirkungen dies auf die Möglichkeit der Versicherung in der KVdR hat. Ich meine bei einer nebenberuflichen Selbständigkeit darf man zur KVdR dazu. Bis wann ist den eine selbständige Tätigkeit nebenberuflich, wenn man im Rentenbezug ist?
Hallo Markus,
bei diesem Thema können Sie sich auch an die Krankenkasse KNAPPSCHAFT wenden:
www.knappschaft.de
Viele Grüße
http://www.aok-business.de/tools-service/expertenforum/?perfbd=icinga
Das Forum scheint nun wieder für Alle offen zu sein, eine AG-Kennung konnte ich auf die Schnelle für eine Anmeldung nicht entdecken.
Gruß
w.
Danke für die Antworten. Ich habe es jetzt mal beim AG-Service der AOK probiert.
War gestern noch eine Betriebsnummer notwendig. Heute nicht mehr :-).
Falls jemand den dortigen Verlauf verfolgen will:
http://www.aok-business.de/tools-service/expertenforum/aforum/thema/cforum/forum/thread/52024/themennummer/52024/
danke für die Rückmeldung, insofern kann man wieder zu GKV-Fragen dorthin zum Experten-Rat verweisen (denen gingen wohl die Fallzahlen aus? ;-))
Gruß
w.