Hallo zusammen,
Meine Mutter hat ab jetzt Rentenanspruch. Eine Zeitlang - vor 1990 - war sie privat krankenversichert. Seit 1990 war sie durchgehend gesetzlich versichert.
Ihr erstes Arbeitsjahr war nach Schule und Studium 1979. Das würde doch bedeuten, dass sie in der zweiten Hälfte ihres Arbeitslebens (1979 bis 2014/also 35 Jahre, hintere Hälfte beginnt demnach 1996 oder 1997) locker mehr als neun Zehntel (nämlich komplett) in der GKV versichert war. Selbst wenn Ihr 17. Lebensjahr (1967) als Beginn des Arbeitslebens gewertet würde, läge die hintere Hälfte ziemlich genau komplett hinter 1990.
Sie bezieht seit längerem die große Witwenrente und hat dort in einem Bescheid von 2002 eine Pflichtversicherung in Kranken- und Pflegeversicherung stehen.
Steht Eurer/Ihrer Meinung nach damit irgendwas einer Versicherung in der KVdR im Wege?
Im Merkblatt steht: "Diese (gemeint ist die Vorversicherungszeit) ist erfüllt, wenn seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung (Rahmenfrist) mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums eine Mitgliedschaft (aufgrund einer Pflichtversicherung oder freiwilligen Versicherung) oder eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden hat."
Ist es dabei egal, ob sie in einigen Jahren Beitrag gezahlt hat oder nicht? Was ist mit Erziehungszeiten und Zeiten als Hausfrau? Und Arbeitsunfähigkeit?
Danke und viele Grüße!