Die Bescheinigung für das Finanzamt wurde korrekt erstellt. Es gilt das Zu- und Abflussprinzip. D.h., dass Beträge, die dem Versicherten nach dem Todestag zustehen würden, nicht zu berücksichtigen sind.
Sofern Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.
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