Ladung zur Erörterung des Sachverhaltes bei Rechtsstreit
06.11.2019, 14:41
von
Killer2019
Ich habe postalisch die Ladung zu. o.g. Termin erhalten. Ich habe Klage gegen die DRV erhoben.
Ist esb ei solch einem Termin sinnvoll, noch Unterlagen von zu Hause mitzunehmen oder wie läuft das allgemein ab?
06.11.2019, 14:57
von
RA
Zitiert von: Killer2019
Ich habe postalisch die Ladung zu. o.g. Termin erhalten. Ich habe Klage gegen die DRV erhoben.
Ist esb ei solch einem Termin sinnvoll, noch Unterlagen von zu Hause mitzunehmen oder wie läuft das allgemein ab?
Es macht doch nur Sinn das du diese Frage deinem Rechtsanwalt stellst.
06.11.2019, 15:18
Experten-Antwort
Hallo, es ist sinnvoll, Unterlagen mitzunehmen. In einem Erörterungstermin werden Sach- und Streitstand diskutiert (zwischen Gericht, Kläger und Beklagter). Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
06.11.2019, 15:26
von
Killer2019
Wieso RA?
06.11.2019, 15:43
von
Rechtsberatung
Schon die Frage lässt erkennen dass sie keine Ahnung von der Materie haben. Aus diesem Grund sollten sie einen Anwalt hinzuziehen. Der wäre dann der Ansprechpartner.
06.11.2019, 16:08
von
Killer2019
Wenn Du meinst ;)
Zitiert von: Rechtsberatung
Schon die Frage lässt erkennen dass sie keine Ahnung von der Materie haben. Aus diesem Grund sollten sie einen Anwalt hinzuziehen. Der wäre dann der Ansprechpartner.
06.11.2019, 16:16
von
RA
Zitiert von: Killer2019
Wenn Du meinst ;)
Die Fragestellung macht das ja mehr als offensichtlich!
06.11.2019, 20:00
von
W°lfgang
Zitiert von: Killer2019
Wieso RA?
Hallo Killer2019,
stimmt. Vor Sozial- und Landessozialgericht besteht kein Anwaltszwang, sie können sich selbst vertreten und Ihre Sichtweise vortragen/erläutern.
Sie sollten natürlich mit eigenen/belegbaren Unterlagen vorbereitet sein, sofern sich daraus Ihre Sichtweise belegen/zitieren lässt. Die sind zwar grundsätzlich auch in den Gerichts- und DRV-Akten vorhanden, nur wird man die Ihnen im Prozess nicht so ohne weiteres zum geduldigen Nachblättern überlassen ;-)