Hallo Bazille,
die gesetzliche Rente ist steuerpflichtiges Einkommen. Ab einem Rentenbeginn im Jahr 2040 wird die gesetzliche Rente in voller Höhe besteuert. In der Übergangszeit von 2005 bis 2039 und für Bestandsrentner bleibt ein Teil der Rente steuerfrei. Der steuerpflichtige Anteil steigt von 50 Prozent im Jahr 2005 bis 2020 jedes Jahr um 2 Prozent, anschließend um je 1 Prozent. Das erste Rentenbezugsjahr bestimmt grundsätzlich den steuerpflichtigen Prozentsatz (z. B. Rentenbeginn 2020: 80 Prozent der Rente ist steuerpflichtig; Rentenbeginn 2021: 81 Prozent der Rente ist steuerpflichtig).
Ob überhaupt und in welcher Höhe Steuern zu zahlen sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab und wird vom Finanzamt festgestellt.
Bei einem späteren Rentenbeginn erhöht sich evtl. der steuerpflichtige Anteil der Rente, andererseits erhöht sich aber auch die Rente selber durch eine längere Beitragszahlung.