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Länger krank während Reha

von JEWTIS18.02.2009 | 18:26
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3 Antworten

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Hallo! Ich befinde mich derzeit in einer beruflichen Reha und beziehe Ü-Geld. Habe nun einen Infarkt gehabt und gehe zunächst in die AHB. Ggf. wird eine ausreichende Genesung jedoch den 6Wochenzeitraum überschreiten was zum Abbruch der berufl. Reha führt. Eine Unterbrechung der ber. Reha und eine Wiederaufnahme zu einem späteren Zeitpunkt soll aber möglich sein. Wie ist meine Versorgung während der AHB, ggf. während einer anschließenden medizinischen REHA und in den Zeiten dazwischen gesichert? Zunächst noch 6 Wochen Ü-Geld, dann Krankengeld? oder ALG2?

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie sie richtig feststellen, besteht bei Krankheit nur für die Dauer von längstens bis zu 6 Wochen ein Anspruch auf Übergangsgeld.

Sie haben bei Krankheit jedoch grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld, allerdings müssen hierfür einige Voraussetzungen erfüllt sein. Ob es in Ihrem Fall zu einer Krankengeldzahlung kommt, kann Ihnen Ihre Krankenkasse konkret mitteilen.

Erst wenn kein Krankengeld geleistet werden kann kommen ALG 1 oder ALG 2 in Frage.

Wir wünschen Ihnen gute Besserung und eine baldige Wiederaufnahme der beruflichen Reha.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo,

da man derzeit bestimmt noch nicht sagen kann wie Ihre Genesung fortschreitet, kann Ihre Frage nur allgemein beantwortet werden:

Sollte der Rehaträger zu der Auffassung gelangen, dass die Leistung nach der Genesung neu begonnen werden kann, besteht gegebenenfalls ein Anspruch auf Zwischenübergangsgeld. Dieser Anspruch kann aber nur entstehen wenn fest steht, dass tatsächlich die Reha weitergeführt werden wird. Weitere Voraussetzung ist, dass bei weiterer Arbeitsunfähigkeit kein Anspruch auf Krankengeld besteht bzw. dass in dieser Zwischenzeit eine zumutbare Beschäftigung nicht vermittelt werden kann.

Eine konkretere Antwort auf Ihre Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben werden. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Reha-Träger/Fachberater.

1 Antworten

JEWTISam 19.02.2009 | 20:56
Hallo! Das BFW hat folgende Aussage getroffen: Die ber.Reha wurde genehmigt und diese Genehmigung bleibt unverändert bestehen. Sobald ich gesundheitlich wieder ausreichend belastbar sei, könne die Ausbildung fortgesetzt werden. Da es im Zeitpunkt der Genesung vermutlich kein entsprechendes Kursangebot geben wird, sei bis zum Beginn eines Kurses eben zuzuwarten. Da ich es nicht zu vertreten habe, dass eine zeitliche Lückle entsteht, würde mir die DRV ab Genesung bis Kursbeginn dann Zwischenübergangsgeld bezahlen... Ist das soweit plausiebel? Was meinten Sie mit "einige Voraussetzungen für Krankengeld"? Wie gesagt bin ich nun seit etwa 6 Mmonaten in Maßnahmen zur Teilhabe und beziehe Ü-Geld. MfG jewtis
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