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Landwirtschaftliche Rentenkasse

von Harald08.09.2008 | 18:52
1365 Ansichten
4 Antworten

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Hallo Ein Kollege von mir hat 360 Monate in die DRV eingezahlt. Danach noch mal ca. 120 Monate in die Landwirtschaftliche Rentenkasse. Werden die Zeiten addiert oder muss er noch 60 Monate Beitrag in die DRV zahlen damit er Rente bekommt. Gruß Harald

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für einen Anspruch auf Rente für schwerbehinderte Menschen muss die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt sein. Hierbei werden Zeiten der Landwirtschaftlichen Alterskasse NICHT berücksichtigt. Um zu klären ob die Wartezeit durch freiwillige Beiträge erfüllt werden kann, empfehlen wir eine persönliche Beratung bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

3 Antworten

-_-am 08.09.2008 | 20:38
Für die Regelaltersrente, Rente wegen Erwerbsminderung und Hinterbliebenenrente reichen in der gesetzlichen Rentenversicherung bereits 5 Jahre = 60 Kalendermonate zur kleinen Wartezeit. Die Voraussetzungen für andere Altersrenten finden Sie in der Broschüre unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de…
Haraldam 08.09.2008 | 22:13
Hallo Für die Schwerbehinderten Rente mit 60 bräuchte er ja die 420 Monate (Vertrauensschutz ist vorhanden). Mich würde Interessieren ob die Zeiten der DRV 360 Mon. mit der von der Landwirtschaftliche addiert werden. Gruß Harald
Wolfgangam 08.09.2008 | 22:29
Hallo Harald, leider ein klares NEIN. Die landw. Zeiten sind keine rentenrechtlichen Zeiten, die bei der gesetzlichen Rentenversicherung anrechenbar sind. Gruß w.
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