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Experten-Antwort

lange Wartezeiten Beratungstermin

von S. Herm27.06.2011 | 20:28
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4 Antworten

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Hallo, ich habe jetzt einen Termin für einen Beratungstermin zum Antrag einer Witwenrente. Dieser ist am Ende der 3-monatigen Vollzahlung der Rente des Verstorbenen. Ab wann gilt die Zahlung der 60% an den Hinterbliebenen? Mit Beantragung oder erst mit Genehmigung, die vielleicht erst später erfolgt. Dadurch kann natürlich ein Monat keine Zahlung erfolgen.

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Das sog. „Sterbevierteljahr“ wird nach dem Todesmonat für drei Monate, an die Witwe/Witwer voll ausgezahlt (also die Rente, die der Verstorbene zu kriegen hätte). Danach erhält die/der Witwe/Witwer 60 oder 55%; wobei sein Einkommen (i.d.R. die Rente) angerechnet werden kann. Ein Nichtzahlung kommt nicht in Betracht, auch wenn der Antrag verspätet gestellt wird. Man hat kein Nachteil, lediglich die erste Zahlung kommt verspätet.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Tatsächlich kann es schwierig werden, bei einer Beratungsstelle ohne Termin vorstellig zu werden.

Kleine Beratungsstellen der DRV sind z.T. personell recht knapp besetzt, sodass die jeweiligen Beratungstage komplett mit Terminen belegt sind und so keine "Luft" mehr bleibt, einen Rentenantrag zwischendurch aufzunehmen.

Jedoch würde ich mich an ihrer Stelle (da nach der Schilderung der Situation eine nahtlos an die bisherige Versichertenrentenzahlung anschließende Witwenrente nicht zu erwarten ist -wenn auch in diesem Fall eine Nachzahlung zustehender Rentenbeträge erfolgen würde-) ggf. an eine andere erreichbare Beratungsstelle wenden: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigation/Beratung/beratungsstellen/Yellowmap_node.html.

Wie jedoch bereits vorgeschlagen ist die Rentenantragstellung auch bei den jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen möglich. Ggf. einfach dort mal nachfragen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

...am 28.06.2011 | 06:48
Die Zahlung erfolgt erst nach Bescheiderteilung. Im Rahmen des Verfahrens muss ja erst geklärt werden, ob ein Anspruch besteht (Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen) und obe es überhaupt zu einer Auszahlung kommt (wegen Anrechnung von Einkommen). Es scheint also, als ob bei Ihnen eine pünktliche Auszahlung eher unwahrscheinlich ist. Allerdings würden Sie die Rente nachgezahlt bekommen. Sonst können Sie nur schauen, ob vielleicht bei einem Versichertenberater/Versichertenältesten ein früherer Termin möglich wäre oder Sie nehmen sich die Zeit und gehen als Wartebesucher in die Beratungsstelle.
-/-am 28.06.2011 | 16:30
Der Vorschlag von ... als Wartebesucher einen Witwenrentenantrag zu stellen, ist absoluter Wahnsinn. Erkundigen Sie sich lieber bei Ihrer Wohnsitzgemeinde wer im dortigen Rathaus für Rentenanträge zuständig ist und vereinbaren Sie dort einen Termin.
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