Bin Jahrgang 52, weiblich und ohne
Fehlzeiten. Lt. Rentenauskunft kann ich
mit Abschlag von 10,8% mit 62 Jahren in
Rente gehen. Von welchem Betrag gehen
die 10,8% ab? Der Betrag der ausgewiesen ist, wenn ich bis 65 arbeiten würde?
Ihre Rentenauskunft hat sicher ein Datum vor 2005.
Zu
a) Rente ab 62
Geht nur, wenn Sie vor 2007 noch eine Altersteilzeitvereinbarung abgeschlossen haben, sonst ist die "Rente für langjährig Versicherte" nur ab dem 63. Lbj. möglich.
Die Berechnung einer Rentenminderung stellt auf den Vormonat des Rentenbeginns ab und allen bis dahin erzielten Verdiensten, einschließlich aller zu berücksichtigenden Sachverhalte.
Die Höhe der Minderung errechnet sich in einem 1. Rechenschritt aus der Ermittlung der zu berücksichtigenden Minderungsmonate, multipliziert mit 0,3%
Beispiel 1 mit Vertrauensschutz
aus der Differenz (65-62) * 12 * 0,3 = 10,8% = Faktor 0,1080.
Beispiel 2. ohne Vertrauensschutz
aus der Differenz (65+6)-63 = 2 Jahre 6 Monate = 30 * 0,3 = 9,0% = Faktor 0,0900.
Im Normalfall der Altersrente ohne Abzug ist der "Rentenartfaktor, mit dem man die EP multipliziert = 1,0000.
Auf Ihre Rentenbeginnzeiträume bezogen
wird im Beispiel 1 gerechnet: 1,0000 -0,1080 = 0,8920,
im Beispiel 2 1,0000 -0,0900 = 0,9100.
Mit dem jeweils zutreffenden Faktor aus der Differenzrechnung werden die ermittelten Entgeltpunkte in Anlage 6 des Rentenbescheides multipliziert, wodurch sie sich verringern, wenn er kleiner 1 ist. Dann wird mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert, woraus sich die Bruttorente nach Minderung ergibt.
Keinesfalls wird von der hochgerechneten Bruttorente etwas ermittelt.
Die Rentenauskunft über die Altersrente weist zwei Beträge aus.
Der erste Altersrentenbetrag ist die momentane Bruttorente, die sich aus allen im angefügten Versiche-rungsverlauf ausgewiesenen Versicherungszeiten ergibt.
Der im weiteren Text ausgewiesene Betrag ist die voraussichtliche Bruttorente, die Sie mit Vollendung des 65. Lebensjahres bekommen würden. Auf diese hochgerechnete Bruttorente dürfen Sie nicht in Ihren Pla-nungen zurückgreifen.
Durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz wird die Rente für langjährig Versicherte künftig grundsätzlich erst mit Vollendung des 63. Lebensjahres gezahlt werden können, sofern die Wartezeit (Mindestversiche-rungszeit) von 35 Jahren erfüllt ist. Ausnahmen sind möglich, wenn Vertrauensschutzregelungen zutreffen.
Sofern Sie auch zukünftig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, erhöht sich die ausge-wiesene momentane Bruttorente. Die Erhöhung ist von der Höhe des sozialversicherungspflichtigen Brutto-arbeitsentgeltes abhängig. Sie können sich Ihren Rentenbetrag anhand der nachstehenden Ausführungen überschlägig selbst berechnen. Wir empfehlen Ihnen aber zur Abklärung Ihrer persönlichen Situation eine Auskunfts- und Beratungsstelle aufzusuchen und sich von dieser Ihre voraussichtliche Rente ausrechnen zu lassen.
Beispiel: SV-Jahreseinkommen 2006
Fall A: 40.000,- Euro Fall B: 20.000,- Euro
90 % 36.000,- Euro 90 % 18.000,- Euro
Rentenanwartschaft: 36,- Euro 18,- Euro
Momentane Bruttorente Stand 12 / 2006
Annahme: 1.000,- Euro 500,- Euro
Künftige Rentenanwartschaften:
Noch in den Versicherungsverlauf aufzunehmende Beitragszeiten:
Januar 2007 bis z.B. Juni 2015 = 8 Jahre und 6 Monate = 102 Monate
Rentenanwartschaft geteilt durch 12 mal 90 Monate
Fall A = (36,- /12) *102 = 306,- Euro Fall B = (18,-/12) *102 = 153,- Euro
Überschlägige Bruttorente zum 01.07.2014:
Fall A: 1.306,- Euro Fall B: 653,- Euro
Abschlag 9 % : 117,54 Euro 58,77 Euro
Bruttorente 1.188,46 Euro 894,23 Euro
Die Bruttorente vermindert sich ggf. nochmals um die Beiträge zur Kranken- und
Pflegeversicherung.
Anfrage an "Experte"
Sie nenn im Fall A 40.000€ Jahreseinkommen, im Fall B 20.000€, rechnen dann aber nur mit 90% weiter.
Meine Frage, welchen Bezug haben die 90%?
Konnte den Zusammenhang aus Darlegung nicht erkennen.