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Experten-Antwort

Langjährige Arbeitsunfähigkeit, ausgesteuert

von Ella Korn10.05.2013 | 09:57
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin 48 Jahre, habe bis 2003 gearbeitet, wurde krank, wurde gekündigt. Bin seitdem bis dato durchgehend arbeitsunfähig krank geschrieben! 2007 Antrag auf Erwerbsminderung wurde abgelehnt. (Gerichtsverfahren ging mehrere Jahre bis zur Berufung Anfang 2012, Gerichtsentscheidung: keine Erwebsminderungsrente). Ich bin sozusagen ausgesteuert, letztmaliger Versicherungsbeitrag über Krankenkasse Anfang 2006, Arbeitsamt nicht zuständig, da ich durch die Krankheit nicht vermittelbar bin. Bisher wurden die Krankzeiten als Anrechnungszeiten anerkannt. Nun plötzlich bekomme ich einen Rentenbescheid, wo diese Zeiten ab 2006 nur noch als Überbrückungszeiten aufgeführt werden. Meinem Widerspruch wurde nicht stattgegeben. Ich bin weiterhin arbeitsunfähig und mein Gesundheitszustand verschlechtert sich leider rapide. Kann ich erneut einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente beantragen, oder ist es so, dass ich dafür die rentenrechtlichen Voraussetzungen nicht mehr erfülle, da ja nun die Zeiten ab 2006 keine Anrechnungszeiten mehr sind ? Viele Grüße Ella Korn

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ella Korn,

konkret und abschließend kann ich Ihre Fragen zwar nicht beantworten, weil mir die hierzu notwendigen umfassenden Informationen fehlen - allgemein kann ich Ihnen aber folgendes mitteilen:

1. Sie können natürlich jederzeit einen neuen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Hierbei sollten Sie natürlich auch entsprechende Angaben zu Ihrem konkreten aktuellen (offenbar verschlechterten) Gesundheitszustand machen.

2. Die von Ihnen beschriebene Berücksichtigung der Arbeitsunfähigkeitszeiten als „Überbrückungstatbestände“ muss sich nicht zwingend negativ auf die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente auswirken. (Arbeitsunfähigkeits-)Zeiten, die nur deshalb keine Anrechnungszeiten sind, weil durch sie eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nicht unterbrochen wurde, können nämlich die Fünfjahresfrist (innerhalb der die drei Jahre mit Pflichtbeitragszeiten verliegen müssen) verlängern, wenn in den letzten sechs Kalendermonaten vor Beginn dieser Zeiten wenigstens ein Pflichtbeitrag für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit liegt.

Genaueres werden Sie leider nur erfahren, wenn Sie den Anspruch erneut von Ihrem Rentenversicherungsträger prüfen lassen – denn ob das oben genannte für Sie wirklich zutrifft, kann ich von hieraus natürlich nicht beurteilen. Insofern kann ich Ihnen nur empfehlen, persönlich eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers aufzusuchen und sich dort unter Berücksichtigung Ihrer vollständigen Versicherungsbiografie individuell beraten zu lassen. Ggf. Können Sie dort auch gleich einen neuen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

`*:am 10.05.2013 | 15:36
Zitat von Ella Korn anzeigenausblenden
Bei Ihnen bzw. in ihrem fall ist entweder alles scheif gelaufen was schief laufen konnte oder Sie erzählen nur die halbe Wahrheit....
`*:am 10.05.2013 | 15:36
Zitat von Ella Korn anzeigenausblenden
Bei Ihnen bzw. in ihrem fall ist entweder alles scheif gelaufen was schief laufen konnte oder Sie erzählen nur die halbe Wahrheit....
Ella Kornam 10.05.2013 | 19:51
Hallo, ich bin 48 Jahre, habe bis 2003 gearbeitet, wurde krank, wurde gekündigt. Bin seitdem bis dato durchgehend arbeitsunfähig krank geschrieben! 2007 Antrag auf Erwerbsminderung wurde abgelehnt. (Gerichtsverfahren ging mehrere Jahre bis zur Berufung Anfang 2012, Gerichtsentscheidung: keine Erwebsminderungsrente). Ich bin sozusagen ausgesteuert, letztmaliger Versicherungsbeitrag über Krankenkasse Anfang 2006, Arbeitsamt nicht zuständig, da ich durch die Krankheit nicht vermittelbar bin. Bisher wurden die Krankzeiten als Anrechnungszeiten anerkannt. Nun plötzlich bekomme ich einen Rentenbescheid, wo diese Zeiten ab 2006 nur noch als Überbrückungszeiten aufgeführt werden. Meinem Widerspruch wurde nicht stattgegeben. Ich bin weiterhin arbeitsunfähig und mein Gesundheitszustand verschlechtert sich leider rapide. Kann ich erneut einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente beantragen, oder ist es so, dass ich dafür die rentenrechtlichen Voraussetzungen nicht mehr erfülle, da ja nun die Zeiten ab 2006 keine Anrechnungszeiten mehr sind ? Viele Grüße Ella Korn
Bei Ihnen bzw. in ihrem fall ist entweder alles scheif gelaufen was schief laufen konnte oder Sie erzählen nur die halbe Wahrheit....
Das kann man wohl laut sagen, bei mir ist alles schief gelaufen. So eine lange Krankschreibung klingt freilich unwahrscheinlich, ist aber so. Meine Akte bei der Rentenversicherung besteht überwiegend aus Krankenscheinen und Gutachten.
Deutsche Rentenversicherung
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