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Langzeitarbeitslose müssen künftig vorzeitig in Rente gehen

von Peter Podschuß25.04.2007 | 10:30
2297 Ansichten
10 Antworten

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Ihre heutige News "Langzeitarbeitslose müssen künftig vorzeitig in Rente gehen" tut so, als ob das neu wäre. Das galt doch auch schon vor der Verabschiedung der Rente mit 67.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

...was im Übrigen regelmäßig für Meldungen dieser Art gilt - wobei dies immer auch vom Empfängerhorizont abhängt. Wer sich regelmäßig in Sachen Rente und Altersvorsorge informiert langweilt sich sicherlich mancherorts oft - wohingegen die gleichen News für weniger Interessierte durchaus Nachrichtenwert beinhalten...:-)

M.E. dürfte die Antwort auf die Stellungnahme der Die Linke "Altersteilzeit fortwentwicklen" vom 06.03.2007 (Drucksache 16/4552) zurückgehen - sofern ich mich nicht irre....

MfG

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Ich denke nicht, dass die regelmäßigen Forumsteilnehmer hier die Einzigen sind, die darüber bescheid wissen.

Dass nach derzeit geltendem Recht, insbes. für Riester Altverträge, in der Auszahlungsphase keine HARTZ IV Sicherheit besteht liegt v.a. auch im Optionsrecht des § 1 I Nr.4 AltZertG - den potentiell ALG II Bedürftige "als Inanspruchnahme jedweder Möglichkeit nicht Leistungen nach dem SGB II beanspruchen zu müssen" anwenden müssen.

Eine dem § 12 II SGB II entgegenstehende Verwendung ist darin nicht zu sehen.

Dieser Fehler im System, den user Bernhard mit seinem Beitrag in Bezug auf mögliche Auswirkungen der Rente mit 67 konkretisiert hat, sollte durchaus behoben werden.

Nichts anderes hat man übrigens mit dem Steueränderungsgesetz 2007 bei der Rürup Rente nachträglich vorgenommen - Stichwort Günstigerprüfung vs. Rürup-Förderung.

Bleiben Sie deshalb etwas mehr optimistisch - alles andere wäre bei dieser nunmehr auch für Laien zu durchblickenden Sachlage ein nicht verantwortbarer Vertrauensverlust - den man wohl nicht riskieren möchte...

@Amade: Teilen Sie uns deshalb bitte Ihre Rückantwort vom BMAS i.d. Angelegenheit mit....

MfG

8 Antworten

Peter Podschußam 25.04.2007 | 11:12
Demnächst (bzw. künftig) heißt das: ab 2011?
bekissam 25.04.2007 | 10:37
Das stimmt zwar, es geht aber um die Rentenabschläge. Bisher musste die Rente zum frühestmöglichen abschlagsfreien Zeitpunkt in Anspruch genommen werden. Demnächst muss der Abschlag in Kauf genommen werden und die Rente zum frühestmöglichen Zeitpunkt bezogen werden, auch wenn dadurch lebenslang eine Minderung des Rentenanspruchs die Folge ist. Das ist schon ein gravierender, insbesondere finanzieller, Unterschied.
Bernhardam 25.04.2007 | 14:45
Die Verpflichtung der Sozialbehörden, eine vorzeitige Altersrente mit höchstmöglichen Abschlägen zu erzwingen, hat, mit der "Rente mit 67" nichts zu tun. Tangiert ist hier vielmehr die 58'er Regelung (§ 428 SGB III, insbesondere Abs. 2 Satz 1 "Die Agentur für Arbeit soll den Arbeitslosen, der ... in absehbarer Zeit die Voraussetzungen für den Anspruch auf Altersrente voraussichtlich erfüllt, auffordern, innerhalb eines Monats Altersrente zu beantragen; dies gilt nicht für Altersrenten, die vor dem für den Versicherten maßgebenden Rentenalter in Anspruch genommen werden können." (derzeit nur noch gültig bis Ende 2007). Dadurch wurde bisher eine solche Zwangsmaßnahme verhindert, und zwar für alle Arbeitslosengeldbezieher, auch solche, die eine solche Erklärung gar nicht unterschrieben hatten (Ausdehnung auf diesen Personenkreis durch Verwaltungsanweisung aus Gleichstellungsgründen). Insofern ist diese Antwort der Regierung auf eine parlamentarische Anfrage sehr wichtig; hier wurde erstmals "die Katze aus dem Sack gelassen": Wer vor Rentenbeginn arbeitslos wird, wird in Zukunft gezwungen sein, die höchstmöglichen Rentenabschläge in Kauf zu nehmen und seine private Altersvorsorge vorzeitig zu verbrauchen - denn für die Ersparnisse aufgrund von z.B. Riester-Verträgen kann nichts anderes gelten. Damit kommt auch wieder die "Rente mit 67" ins Spiel: Für ältere Arbeitslose ist diese offensichtlich als reine Rentenkürzung gedacht.
Unbekanntam 25.04.2007 | 17:29
Hallo, es wird natürlich viel hinter den Kulissen spekuliert, aber das Szenario ist gut möglich. Wenn man diese 58er-Regelung abschafft und jeden zur Inanspruchnahme einer gekürzten Renten zwingen kann, hat dies nicht nur Nachteile, was die Abschläge angeht, sondern auch im persönlichen Gestaltungsrecht. In den meisten Fällen ist das Arbeitslosengeld höher als die Rente, so dass man es legitimerweise ausnützen konnte. Hatte noch eine positven Nebeneffekt, dass auch noch Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt wurde. Da der Staat sehr auf Sparflame steht, wird das wohl kommen.
Durchblickeram 25.04.2007 | 17:40
Und spätestens jetzt ist auch dem letzten klar geworden warum so eifrig geriestert werden soll. lol, lol, lol kann ich da nur sagen
Peter Podschußam 26.04.2007 | 11:43
Die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesarbeitsministerium sind der Meinung, dass in diesen Fällen die Auszahlung der Riester-Rente erst ab dem 65. Lebensjahr erfolgen muss, auch wenn im Vertrag die Auszahlung ab 60 vorgesehen ist. Siehe Finanztest 5/07, S. 21.
Münte hat für Riester-Sparer ein Herz aus Steinam 26.04.2007 | 15:41
Sie haben wirklich den Durchblick! Auf meinen untenstehenden Beitrag wird insoweit hingewiesen. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Es grüßt Sie Ihr Amadé
Amadéam 26.04.2007 | 15:28
Absolute Hartz IV-Sicherheit ist nur noch für die Jahrgänge bis einschließlich 1949 gegeben. Ab Jahrgang 1950 besteht nur noch eine relative Hartz IV-Sicherheit. Für (Langzeit)Arbeitslose, die erst nach dem 31.12.2007 das 58. Lebensjahr vollenden und die bereits 35 Versicherungsjahre haben bzw. diese vor Vollendung des 65. Lebensjahres erreichen können, gibt es keine Hartz IV Sicherheit, wenn Anspruch auf eine GEMINDERTE vorgezogene Altersrente besteht. In einem solchen Falle darf nämlich gar kein Hartz IV mehr gezahlt werden !!! Auf § 7 (4) SGB II wird insoweit hingewiesen ! http://sozialgesetzbuch.de/gesetze/02/index.php?norm_ID=0200700 Wessen Rente dann aufgrund der hohen Abschläge so niedrig ist, dass man auf ergänzende Leistungen nach dem SGB XII angewiesen ist, genießt dann auch KEINERLEI Hartz IV-Schutz mehr. Diesbezügliche Schutzbestimmungen sind im SGB XII - anders als im SGB II- nicht enthalten. Wer also dauerhaft auf Grundsicherungsleistungen angewiesen ist, spart für das Sozialamt bzw. den Grundsicherungsträger!!! Der Riester-Sparer, der unbedingt die Zulagen hamstern wollte, hat in diesem Falle für sich selbst absolut nichts davon. Auf diese Problematik habe ich das BMAS hingewiesen und dieses um Stellungnahme gebeten. Zu gegebener Zeit werde ich diese Stellungnahme im Forum veröffentlichen.
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