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Langzeitarbeitslosigkeit und Rente

von Ala17.08.2008 | 15:50
1323 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bin 58 geworden und bin seit dem 1988 Arbeitslos gemeldet.Ich würde mich bei der A-Agentur schon abmelden, weiß aber nicht ob das Auswirkung auf die Höhe der Altersrente hat. Vielleicht könnte mir jemand einen Rat zuMailen. Danke.

11 Antworten

Steuerzahleram 17.08.2008 | 16:40
Seit 1988 sind Sie arbeitslos? Dann gedulden Sie sich noch fünf Jahre. Zum 25. Jährigen Jubiläum erhalten Sie vom Bundesarbeitsminister eine Urkunde als Dank für Ihre ewige Treue! All diejenigen Arbeitslosen, die ihrer Arbeitsagentur bereits nach kurzer Zeit wieder den Rücken kehren, weil sie sich unverschämter Weise Arbeit gesucht haben, sollten sich in Grund und Boden schämen! (Ich selbst habe auch schon ein ganz schlechtes Gewissen!)
Schiko.am 17.08.2008 | 16:28
Da taucht doch zunächst die frage auf, warum wollen sie sich eigentlich abmelden ? Sind sie weiterhin als arbeitssuchend gemeldet ist dies mehr ein vorteil, kann für die mindestbeitragszeit gut sein. Mit freundlichen
Gerdaam 17.08.2008 | 16:49
Immer schön leben auf anderen Kosten. Prima
Schiko.am 17.08.2008 | 20:04
Was sollen diese schmutz- zeilen.Sie kennen doch die gründe überhaupt nicht. Die frage habe ich doch beantwortet, sie beide haben dazu nichts beigetragen. War in 48 jahren keinen tag arbeitslos, dafür danke ich gott. MfG.
pro-fess-oram 18.08.2008 | 10:06
Hallo Ala, wenn Sie 1950 geboren sind, könnten Sie noch einen Anspruch auf Arbeitslosigkeits(Alo)-Altersrente haben, der nicht entsteht oder verloren geht, wenn Sie nicht mind. 52 Wochen nach dem 58 1/2ten Lebensjahr Alo sind und bei Antragstellung weiterhin Arbeitslosigkeit (Alo) vorliegt. Gehen Sie zu einer Beratgungsstelle der Rentenversicherung, bevor Sie sich aus der Alo abmelden. Die Arbeitsagentur wird Sie aus statistischen Gründen loswerden wollen, also nicht dort fragen!
Rosannaam 18.08.2008 | 10:10
... es ist aber auch wichtig zu wissen, ob die anderen Voraussetzungen für die AR wegen ALO erfüllt sind: z.B. mindestens 8 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 10 Jahren (die durch die Zeiten der ALO hinausgeschoben werden), Wartezeit von 15 Jahren erfüllt (hierzu zählen Anrechnungszeiten nicht). DAS wäre erst mal zu klären, z.B. durch Anfordern einer aktuellen Rentenauskunft bei der DRV. Ganz nebenbei gesagt, finde ich es schon erschreckend, wie jemand 20 Jahre lang arbeitslos sein kann...
saegeam 18.08.2008 | 10:33
@ Steuerzahler Ja Sie sollten sich wirklich schämen - nämlich für Ihren völlig disqualifizierten Beitrag. Sollen Sie doch hohe Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, bis Sie arm wie eine Kirchenmaus sind. Sie werden sich wundern, wie gering Ihre Rente nachher ausfallen wird, dafür, dass Sie sich dumm und dämlich gezahlt haben. Zahlen Sie lieber in einen Riestervertrag ein. Der wird wesentlich effektiver. Noch einen schönen blauen Montag
Pro-fess-oram 18.08.2008 | 11:22
Hallo Rosanna, genau wegen dieser weiteren Voraussetzungen sollte eine Beratungsstelle aufgesucht werden. Ich gehe normal bei einem 58jährigen davon aus, dass das Versicherungskonto überprüft ist.
Rosannaam 18.08.2008 | 11:32
Mein Beitrag war nur als Ergänzung gedacht. ;-) >Ich gehe normal bei einem 58jährigen davon aus, dass das Versicherungskonto überprüft ist.< WENN dem nur so wäre!!!!! Zwar kaum vorstellbar, aber wenn Sie wüßten, bei wieviel 60-65 -jährigen das Konto noch nicht geklärt ist! Sie würden wirklich erschrecken, wie viele Versicherte derart interesselos sind, sich dann aber bei Rentengewährung über die niedrige Rente aufregen. MfG Rosanna.
Steuerzahleram 18.08.2008 | 12:28
So etwas kann nur ein Sozialschmarotzer von sich geben! Pfui Teufel!
Happyam 19.08.2008 | 13:47
tja, da haben wir es doch mal wieder bestätigt... jetzt wo die AfA oder Jobcenter "Druck" machen, möchte plötzlich niemand mehr "arbeitslos/arbeitssuchend" sein *tse tse tse* Mal ehrlich, 20 Jahre lang arbeitslos und da machen Sie sich jetzt Gedanken über Ihre Rentenhöhe??? Also das verstehe wer will... Mal abgesehen davon werden kaum noch Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit in der Rente bewertet, somit null Auswirkungen bei Ihnen. Das Einzige was "in die Hose" gehen könnte wäre der frühere Rentebeginn ab 60, aber das kann Ihnen doch Wurscht sein oder? Ihre Bruttorente kann ja so hoch nicht sein und den Abschlag von 18 % vergessen Sie bitte auch nicht. Bleiben Sie einfach noch bis zum 65. + 4 Monate arbeitslos gemeldet, diese Voraussetzungen für die Regelaltersrente sollten Sie ja erfüllt haben ( 5 Jahre Beitragszeiten)!!! Also bis dann Happy
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