Laufende freiwillige Beiträge nach Erreichen der Altersgrenze

von
yogi64

Ich bin vorzeitig in Altersrente gegangen und werde in diesem Jahr den Rentenabschlag durch eine freiwillige Zahlung kompensieren. Den erforderlichen Betrag habe ich mir ausrechnen lassen. Nun zur Frage:

Kann ich über diese Zahlung hinaus weitere freiwillige Zahlungen leisten, die die Rente noch weiter ansteigen lassen?

wenn ja, was ist die maximale Höhe der freiwilligen Zahlung und bis zu welchem Zeitpunkt kann ich freiwillige Zahlungen leisten?

Wenn ich das Thema Flexirente richtig verstanden habe, müsste ich beliebig lange freiwillige rentensteigernde Zahlungen bis maximal ca. 14.250 per anno leisten können. Was mir nicht klar ist, ob dafür ein Arbeitsverhältnis erforderlich ist oder ob ich die Beträge aus eigenem Vermögen zahlen darf.

von
W*lfgang

Hallo yogi64,

1. Frage: Erwarten Sie wirklich zu Lebzeiten eine Amortisierung Ihrer Ausgleichszahlung? Auch wenn ich damit die aktuell gute Rendite in der DRV nicht infrage stellen will, insbesondere unter der Berücksichtigung etwaiger steuerlicher 'Nebeneffekte' ...so gegen 80+ für Sie wäre es schon eine exorbitant hohe 'Rendite'.

Im Detail:

> Kann ich über diese Zahlung hinaus weitere freiwillige Zahlungen leisten, die die Rente noch weiter ansteigen lassen?

Grundsätzlich ja, aber nicht, so lange Sie weiterhin beschäftigt sind/Pflichtbeiträge laufen – da ist eine 'Zuzahlung' von freiwilligen Beiträgen ausgeschlossen ...bei einer vorgezogenen Altersrente/vor der Regelaltersgrenze ist das kein Problem/geht.

> Was mir nicht klar ist, ob dafür ein Arbeitsverhältnis erforderlich ist oder ob ich die Beträge aus eigenem Vermögen zahlen darf.

Schließt sich an die Antwort eben an – nur bei Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnis/einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit sind freiwillige Beitragszahlungen möglich – eine schon laufende vorgezogene Altersrente ist da nicht hinderlich.

Noch mal zurück zur 1. Frage, wenn Sie da nicht an 'Geldwäsche' denken ...wie lange erwarten Sie Ihre Lebensdauer und aus Beitragszahlungen 'gewonnen' Rentenanspruch ./. vollständige Kapitalaufgabe für die häppchenweisen Rentenauszahlung aus diesem Betrag?

Oder, wäre das ein 'Geschenk' an eine potentiell junge Witwe ohne eigene Einkünfte? - man kann ja mal drüber reden über Ihre 'Spendenbereitschaft'/Hintergründe für die Einzahlung in die DRV :-)

Gruß
w.

von
Statik

Der Mann, der jetzt im rentenfähigen Alter ist, wird statistisch grob 84,5 Jahre alt. Heißt aber auch, dass über 40% der heute 60-jährigen Männer über 90 werden.

Ergo: Zahlen bis die Bank-Karte glüht. Es lohnt sich immer, zumindest für irgendjemanden. Ob man das selbst ist, sieht man hinterher.

von
yogi64

Zitiert von: W*lfgang
Hallo yogi64,

1. Frage: Erwarten Sie wirklich zu Lebzeiten eine Amortisierung Ihrer Ausgleichszahlung? Auch wenn ich damit die aktuell gute Rendite in der DRV nicht infrage stellen will, insbesondere unter der Berücksichtigung etwaiger steuerlicher 'Nebeneffekte' ...so

Bingo
Ich habe einen recht hohen Grenzsteuersatz und kann bis zu 23TDM steuerwirksam der Rentenkasse spenden.

Darüber hinaus gibt es auch einen subjektiven Bewertungsfaktor:
Wenn ich den Zeitpunkt, zu dem ich in die Gewinnzone komme, nicht mehr erlebe, habe ich keinen Schaden empfunden, umgekehrt ein breites Grinsen im Gesicht.

Zurück zu meinen Fragen:
Trifft es zu, dass die jährliche Einzahlungsgrenze bei ca. 14TDMliegt und ich auch über das Erreichen der Regelaltersgrenze hinaus einzahlen kann?

Experten-Antwort

Hallo yogi64,

wie "W*lfgang" bereits zutreffend dargestellt hat, können Sie aufgrund des Flexirentengesetzes nunmehr auch neben dem Altersvollrentenbezug bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillige Beiträge zahlen. Voraussetzung hierfür ist allerdings auch, dass zeitgleich keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. aufgrund einer versicherungspflichtigen abhängigen Beschäftigung) besteht. Der zulässige Höchstbeitrag beträgt derzeit 1.187,45 EUR monatlich bzw. 14.249,40 EUR jährlich. Berücksichtigung in der Altersrente finden diese Beiträge dann aber erst nach Vollendung der Regelaltersgrenze. Die Zahlung freiwilliger Beiträge neben einer Altersvollrente über die Regelaltersgrenze hinaus ist nicht möglich.

Zur Frage, ob und in welcher Höhe eine derartige Zahlung freiwilliger Beiträge in Ihrem konkreten Einzelfall sinnvoll ist, sollten Sie sich idealer Weise nochmals in einem persönlichen Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten lassen.

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