Hallo yogi64,
wie "W*lfgang" bereits zutreffend dargestellt hat, können Sie aufgrund des Flexirentengesetzes nunmehr auch neben dem Altersvollrentenbezug bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillige Beiträge zahlen. Voraussetzung hierfür ist allerdings auch, dass zeitgleich keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. aufgrund einer versicherungspflichtigen abhängigen Beschäftigung) besteht. Der zulässige Höchstbeitrag beträgt derzeit 1.187,45 EUR monatlich bzw. 14.249,40 EUR jährlich. Berücksichtigung in der Altersrente finden diese Beiträge dann aber erst nach Vollendung der Regelaltersgrenze. Die Zahlung freiwilliger Beiträge neben einer Altersvollrente über die Regelaltersgrenze hinaus ist nicht möglich.
Zur Frage, ob und in welcher Höhe eine derartige Zahlung freiwilliger Beiträge in Ihrem konkreten Einzelfall sinnvoll ist, sollten Sie sich idealer Weise nochmals in einem persönlichen Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten lassen.