Hallo,
derzeit läuft ein Widerspruchsverfahren bezüglich Erwerbsminderungsrente. Ich könnte September in Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen. Da mein Arbeitslosengeld zum selben Zeitraum ausläuft und ich nicht weiß, ob über den Widerspruch bis dahin entschieden ist, frage ich mich ob ich einen Antrag auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen stellen soll um finanziell abgesichert zu sein. Was hat das für Auswirkungen auf das Widerspruchsverfahren? Und falls ich Erwerbsminderungsrente doch erhalten sollte, wie verhält es sich dann mit der Altersrente? Kann ich dann noch in die Erwerbsminderungsrente wechseln?
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
derzeit läuft ein Widerspruchsverfahren bezüglich Erwerbsminderungsrente. Ich könnte September in Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen. Da mein Arbeitslosengeld zum selben Zeitraum ausläuft und ich nicht weiß, ob über den Widerspruch bis dahin entschieden ist, frage ich mich ob ich einen Antrag auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen stellen soll um finanziell abgesichert zu sein. Was hat das für Auswirkungen auf das Widerspruchsverfahren? Und falls ich Erwerbsminderungsrente doch erhalten sollte, wie verhält es sich dann mit der Altersrente? Kann ich dann noch in die Erwerbsminderungsrente wechseln?
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Hallo Helga Mausi,
damit Sie nicht in ein finanzielles Loch fallen nach Ende des ALG-Anspruches, sollten Sie die vorgezogene Altersrente zum gewünschten Datum beantragen.
Da sich Ihr (früher) gestellter Antrag auf EM-Rente nun aber in der Widerspruchsabteilung befindet, sollten Sie im jetzigen Antrag auf jeden Fall auf diesen Vorgang hinweisen. Und Sie sollten auch die SB-Rente ausdrücklich 'vorläufig' zu diesem Datum beantragen, weil eben die EM-Rente noch nicht geklärt ist.
Damit hätten Sie aber Anspruch auf die Zahlung der SB-Rente in vorläufiger Höhe (ohne EM-Rentenzuschläge, aber mit SB-Renten-Abschlag) und es würde auch nur ein vorläufiger Bescheid erstellt werden. Der dann, wenn über die EM entschieden wurde, ggfs. geändert wird. Hier sollten Sie dann aber sich auch berechnen lassen, ob Sie einen Nachteil haben, weil Sie (voreilig) in die SB-Rente gegangen sind, während der weitere Bezug einer EM-Rente über das Datum des SB-Rentenbeginns hinaus für Sie günstiger wäre.
Hier ist sicher noch eine zusätzliche Beratung notwendig (denn nun verstehen Sie gar nix mehr??), aber erst einmal die SB-Rente mit den entsprechenden Hinweisen beantragen, wird ja schon knapp mit der Zeit, und dann nochmal ausführlich erklären lassen, wie das dann mit den späteren Vergleichsberechnungen tatsächlich funktioniert.
Den Antrag können Sie auch bei einer Beratungsstelle (persönlich oder telefonisch) aufnehmen lassen, auch dort wird dieses 'Vorläufigkeitsproblem' dann im Antrag korrekt umgesetzt.
Viel Erfolg und alles Gute!
Hallo Helga Mausi,
den Ausführungen der vorangehenden Antwort (von Abschläge) zustimmend, möchte ich insbesondere den Tipp aufgreifen, den Antrag durch eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufnehmen zu lassen, damit der Hinweis zur Vorläufigkeit der Beantragung Ihrer Altersrente hinreichend verständlich formuliert und dokumentiert wird.