Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo gahelue,
bei der Prüfung des Vertrauensschutzes kommt es nur auf den Abschluß eines Altersteilzeitvertrages zum 31.12.2006 an. Eine Veränderung des Vertrages zu einem späteren Zeitpunkt spielt hierbei keine Rolle.
Hallo Edwin,
für die Altersrente wegen Schwerbehinderung ist ein GdB von mindestens 50 % erforderlich. Abschlagsfrei wäre diese Altersrente erst mit Vollendung des 63. Lebensjahres (02.11.2010) für die Zeit ab 01.12.2010. Jeder Monat einer vorzeitigeren Inanspruchnahme führt zu einem Abschlag von 0,3 %.
Alternativ kann auch eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragt werden. Aber auch diese Rentenart wäre erst abschlagsfrei, wenn der Leistungsfall nach dem 63. Lebensjahr eintreten würde.
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